Lupensymbol zum Umschalten der Suchleiste

Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen (Rentensatz)

Als Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen gelten Einmalzahlungen, welche ausgerichtet werden, wo üblicherweise eine jährliche oder andere wiederkehrende Leistung fällig wäre. Beispiele sind etwa Nachzahlungen für IV-Rentenansprüche, Lidlöhne, Lohn- und Provisionsnachzahlungen, Entschädigungen für die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags u.s.w.

Bei Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen ist der Steuersatz massgeblich, der für eine entsprechende jährliche Leistung Anwendung finden würde (Artikel 43 StG). Auf diese Weise wird der Progression des Steuertarifs Rechnung getragen.

Beispiel 1

 

Steuerbar CHF

Satzbestimmend CHF

IV-Rente für 5 Jahre

CHF 50'000

50'000

10'000 (50'000:5)

Total

 

50'000

10'000

Werden neben der Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen weitere Einkünfte erzielt, sind die weiteren Einkünfte für die Satzbestimmung im vollen Umfang zu berücksichtigen.

Beispiel 2

 

Steuerbar CHF

Satzbestimmend CHF

IV-Rente für 5 Jahre

CHF 50'000

50'000

10'000 (50'000:5)

Übriges Einkommen

CHF 20'000

20'000

20'000

Total

 

70'000

30'000

Folgt der Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (z.B. IV-Nachzahlung) eine periodische Leistung (z.B. ordentliche IV-Rente), ist die Satzbestimmung entsprechend dem nachfolgenden Beispiel 3 vorzunehmen.

Beispiel 3

 

 

 

Verfügung der IV vom Juli 2014: IV-Rentennachzahlung für die Monate Juli 2009 bis Juni 2014 in der Höhe von CHF 50'000 und ordentliche IV-Rente von monatlich CHF 1'000 für Juli bis Dezember 2014.

Übriges Einkommen im Jahr 2014 von CHF 20'000.

 

 

 

 

 

Steuerbar CHF

Satzbestimmend CHF

Nachzahlung IV-Rente für 5 Jahre (=60 Monate)

CHF 50'000

 

5'000 (50'000: 60x6)

Ordentliche IV-Rente für 6 Monate

CHF 6'000

 

 

Total IV-Leistungen

CHF 56'000

56'000

11'000*

Übriges Einkommen

CHF 20'000

20'000

20'000

Total

 

76'000

31'000

* Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Kapitalabfindung und die ordentlich bezahlten Renten pro 2014 sind die von der Kapitalabfindung abgegoltene Durchschnittsrente (CHF 50'000 : 60 Monate = CHF 833) für die Monate Januar bis Juni 2014 (CHF 833 x 6 Monate = CHF 5'000) und für die Monate Juli bis Dezember 2014 die monatlich effektiv bezahlten Renten von CHF 6'000 einzusetzen (= CHF 11'000).

____________________
Fassung vom 07.05.2020

 

 {web08-back:type=small}

Schaltfläche zum Scrollen an den Anfang der Seite