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Verheiratetenabzug

Allgemeiner Abzug für Verheiratete (Art. 40 Abs. 1 StG): Dieser Abzug ist möglich bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, d.h. wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Er steht auch gemeinsam veranlagten Ehegatten mit zwei Wohnsitzen zu. Er wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt.

Höhe des Abzugs (CHF):

Steuerjahr

Bis 2007

2008

2009

ab 2011 bis 2022

Kanton

4'900

4'900

5'000

5'200

Bund

0

2'500

2'500

2'600

 Ab dem Steuerjahr 2023 siehe Übersicht über die angepassten Beträge nach Steuerjahr

 

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