10. Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen. Das kantonale Recht regelt Organisationen und Amtsführung der kantonalen Vollzugsbehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt. Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV; BSG 668.11) festgelegt.