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4. Quellensteuern

4.1. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt (Artikel 112 bis 115 StG)

Artikel StG Fachinformationen
Artikel 112 StG Quellensteuer-Praxisbeiträge bis 2020
Quellensteuerpflichtige Personen
Artikel 113 StG Berechnung der quellensteuerpflichtigen Bruttoeinkünfte
Steuerbare Leistungen
Artikel 114 StG Anwendbare Tarifcodes
Berechnung des Quellensteuerabzugs
Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens
Kinderabzug - Ermittlung der anwendbaren Tarifkolonne
Artikel 114a StG Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung
Verfahren bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung
Artikel 114b StG Nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag
Verfahren bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung
Artikel 115a StG Vereinfachtes Abrechnungsverfahren gemäss BGSA

4.2. Natürliche und juristische Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt (Artikel 116 bis 125 StG)

Artikel StG Fachinformationen
Artikel 116 StG Anwendbare Tarifcodes
Berechnung der quellensteuerpflichtigen Bruttoeinkünfte
Berechnung des Quellensteuerabzugs
Kinderabzug - Ermittlung der anwendbaren Tarifkolonne
Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende
Steuerbare Leistungen
Artikel 117 StG Abgrenzung auftrittsbezogene | nicht auftrittsbezogene Vergütungen
Künstler, Sportler und Referenten
Artikel 118 StG Organe juristischer Personen
Artikel 119 StG Hypothekargläubiger
Artikel 120 StG Abgrenzung von Vorsorgeleistungen im internationalen Verhältnis
Vorsorgeleistungen aus früherem öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis
Artikel 121 StG Abgrenzung von Vorsorgeleistungen im internationalen Verhältnis
Vorsorgeleistungen aus früherem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis
Artikel 122a StG Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsenkotierten Mitarbeiteroptionen
Artikel 123a StG Verfahren bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung
Artikel 123b StG Nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Quasi-Ansässigkeit
Verfahren bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung
Artikel 123c StG Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen

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