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Allgemeine Neubewertung 2020

08.07.2022 Regierungsrat plant neues Bewertungssystem für nächste Allgemeine Neubewertung

Das heutige System der amtlichen Bewertung sowie das Verfahren bei einer Allgemeinen Neubewertung werden aus der Politik und von betroffenen Liegenschaftsbesitzenden zunehmend kritisiert. Der Regierungsrat hat deshalb die Steuerverwaltung beauftragt, eine Auslegeordnung zu erstellen, welche die Vor- und Nachteile des bernischen Systems mit demjenigen anderer Kantone vergleichen soll. Gestützt darauf kann – falls nötig – ein angepasstes System vorgeschlagen werden. Die Steuerverwaltung hat zu diesem Zweck Anfang Jahr das Projekt «NewAB» gestartet. Es ist im Jahr 2023 mit einem konkreten Vorschlag für ein neues System der amtlichen Bewertung zu rechnen. Die nötigen gesetzlichen Grundlagen könnten mit einer nächsten Steuergesetzrevision – voraussichtlich per 2027 – geschaffen werden.

In dieses neue Bewertungssystem sollen auch die Erwägungen aus dem Bundesgerichtsurteil 2C_418/2020 einfliessen. Auf die bereits durchgeführte AN20 und die dabei eröffneten amtlichen Werte hat das Bundesgerichtsurteil keine direkten Auswirkungen.

Weiterführende Informationen:
Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 8. Juli 2022

04.05.2022 Schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts liegt vor

Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Dezember 2021

21.12.2021 Beschwerde gegen Ziel-Medianwert gutgeheissen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde mit Urteil 2C-418/2020 vom 21. Dezember 2021 gutgeheissen. Art. 2 Abs. 4 des Dekrets zur Allgemeinen Neubewertung wird aufgehoben. 

20.05.2020 Beschwerde gegen Ziel-Medianwert ans Bundesgericht

Eine Privatperson hat gegen die Änderung des Dekretes Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Beantragt wird die Aufhebung der Bestimmung über den Ziel-Medianwert von 70 Prozent. Die Allgemeine Neubewertung 2020 wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens fortgeführt und die verfügten amtlichen Werte werden angewandt. Die Auswirkungen einer allfälligen Gutheissung der Beschwerde für die Zukunft müssten zum gegebenen Zeitpunkt analysiert werden.

10.03.2020 Grosser Rat beschliesst 70 Prozent

Der Grosse Rat hat in der Frühlingssession 2020 die Revision des Dekrets zur Allgemeinen Neubewertung verabschiedet und für die Festsetzung der amtlichen Werte einen Ziel-Medianwert von 70 Prozent beschlossen. Die Steuerverwaltung kann nun die Allgemeine Neubewertung wie geplant durchführen und ab Mai 2020 mit der Eröffnung der amtlichen Werte beginnen. 

Weiterführende Informationen: 

Allgemeine Neubewertung 2020

Dokumentation des Geschäftes im Grossen Rat

Dekret über die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND)

06.02.2020 Regierung hält an Ziel-Medianwert von 77 Prozent fest

Anders als die Finanzkommission, die sich für einen Ziel-Medianwert von 70 Prozent ausgesprochen hat, hält der Regierungsrat weiterhin an einem Wert von 77 Prozent fest. Der Regierungsrat befürchtet gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, dass ein Ziel-Medianwert von 70 Prozent nicht verfassungskonform wäre. Die Allgemeine Neubewertung 2020 wurde für beide Werte vorbereitet und wird in jedem Fall per 2020 durchgeführt, sobald der Grosse Rat das Dekret verabschiedet hat.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 6. Februar 2020

22.01.2020 Finanzkommission beantragt 70 Prozent Ziel-Medianwert

Bei der Vorberatung des Dekrets zur Allgemeinen Neubewertung 2020 hat sich die Mehrheit der FiKo für einen Ziel-Medianwert von 70 Prozent ausgesprochen.

Medienmitteilung der Finanzkommission vom 22. Januar 2020

02.12.2019 Grosser Rat schafft gesetzliche Grundlage für Ziel-Medianwert 

Der Grosse Rat hat in der Wintersession 2019 in erster Lesung den Artikel 182 Abs. 1 des Steuergesetzes angepasst. Neu sieht die Bestimmung vor, dass der Grosse Rat im Dekret zur Allgemeinen Neubewertung 2020 auch den Ziel-Medianwert festlegen darf. Die Behandlung des Dekrets zur Allgemeinen Neubewertung 2020 erfolgt wie die zweite Lesung der Steuergesetzrevision in der Frühlingssession 2020.

Zum Stand der Steuergesetzrevision 2021:

Steuergesetzrevision 2021

20.09.2019 Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke nach wie vor per 2020 

In Absprache mit der Finanzdirektion will die Finanzkommission (FiKo) die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte wie vorgesehen per 1. Januar 2020 ermöglichen und die dafür nötigen Erlasse rechtzeitig anpassen. Sie beantragt dem Grossen Rat, die vom Bundesgericht verlangte gesetzliche Grundlage zum Ziel-Medianwert in die laufende Steuergesetzrevision 2021 aufzunehmen.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 20. September 2019 

29.08.2019 Bundesgerichtsentscheid liegt vor

Das Urteil im Zusammenhang mit der Allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 (AN20) liegt vor. Das weitere Vorgehen sowie die Auswirkungen werden nach einer vertieften Analyse des Entscheides kommuniziert. 

Urteil des Bundesgerichts:

2C_463/2017, 2C_466/2017

18.05.2017 Die Gemeinde Bern erhebt Beschwerde beim Bundesgericht

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat gegen das Dekret  zur Allgemeinen Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken und Wasserkräften Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Nach Ansicht des Gemeinderates verstösst ein Median-Zielwert von 70 Prozent gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts. Der amtliche Wert von Grundstücken müsse grundsätzlich über 70 Prozent des Verkehrswertes liegen, um mit dem Gebot der Rechtsgleichheit vereinbar zu sein.

Ob der im Dekret vorgeschriebene Median-Zielwert von 70 Prozent zulässig ist oder nicht, muss nun - gestützt auf die Beschwerde der Stadt Bern - das Bundesgericht beurteilen. Bei der Festlegung der amtlichen Werte per 31. Dezember 2020 wird die Steuerverwaltung den Entscheid des Bundesgerichts berücksichtigen. Zwischenzeitlich werden die aktuell bestehenden Unsicherheiten bei der Terminplanung zur Allgemeinen Neubewertung 2020 berücksichtigt. Trotz der erhobenen Beschwerde wird somit die Allgemeine Neubewertung wie geplant per Ende 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
Mitteilung der Gemeinde Bern vom 18. Mai 2017

21.03.2017 Der Grosse Rat beschliesst eine Allgemeine Neubewertung für 2020

Der Grosse Rat hat in der Märzsession 2017 eine Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2020 angeordnet. Grundlage der Allgemeinen Neubewertung ist Artikel 182 StG: Haben sich im Grossteil des Kantons oder im ganzen Kanton seit der letzten Allgemeinen Neubewertung die Verkehrs- oder Ertragswerte erheblich verändert, ordnet der Grosse Rat durch Dekret eine Allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte an. Dabei bestimmt der Grosse Rat den Stichtag und die Bemessungsperiode (Art. 182 Abs. 1 StG).

Aus der Allgemeinen Neubewertung werden voraussichtlich zusätzliche Vermögenssteuern von jährlich rund 34 Mio. Franken (Kanton) bzw. 18 Mio. Franken (Gemeinden) resultieren. Die Gemeinden könnten ausserdem voraussichtlich mit zusätzlichen Liegenschaftssteuern von rund 64 Mio. Franken rechnen, weshalb sie von der Allgemeinen Neubewertung deutlich mehr profitieren.

Hinweis: Gegenüber der ersten Vorlage aus dem Jahr 2015, die der Grosse Rat zurückgewiesen hatte, liegen die erwarteten Mehreinnahmen leicht höher, was auf zwei gegenläufige Effekte zurückzuführen ist. Zum einen wurden die Datengrundlagen und Schätzungen aktualisiert, was für sich betrachtet zu deutlichen Mehreinnahmen führen würde. Gleichzeitig hat der Grosse Rat an der Sitzung vom 21. März 2017 entschieden, dass bei der amtlichen Bewertung ein Median-Zielwert von 70 Prozent (statt 77%) angestrebt werden soll. Die beiden Effekte gleichen sich ungefähr aus.

08.12.2016 Regierung beantragt Allgemeine Neubewertung neu für 2020

Per 31. Dezember 2020 soll es zu einer Allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte kommen. Mit einem Dekretsantrag zuhanden des Parlaments setzt der Regierungsrat auch eine Planungserklärung um, die der Grosse Rat anlässlich seiner Beratung des Aufgaben-/Finanzplans 2018-2020 verabschiedet hat.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 8. Dezember 2016

18.01.2016 Der Grosse Rat verschiebt die Beratung

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 18. Januar 2016 beschlossen, die Allgemeine Neubewertung erst zusammen mit der nächsten Revision des Steuergesetzes zu beraten, wenn die Steuerstrategie des Kantons feststeht. Eine Allgemeine Neubewertung wird somit frühestens per 2020 möglich sein.

17.09.2015 Regierung beantragt Allgemeine Neubewertung per Ende 2019

Der Regierungsrat hat seinen Antrag an den Grossen Rat zum Dekret über die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND) verabschiedet.

Seit der letzten Allgemeinen Neubewertung per 1. Januar 1999 haben sich die Verkehrs- oder Ertragswerte im ganzen Kanton erheblich verändert, wodurch keine rechtsgleiche Besteuerung der Personen mit Grundeigentum untereinander und im Vergleich zu Personen mit beweglichem Vermögen mehr gewährleistet ist.

Die Allgemeine Neubewertung soll per Stichtag 31. Dezember 2019 erfolgen. Die Regierung hatte diese Massnahme im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 17. September 2015

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Fassung vom 14.10.2022

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