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Aufhebung eines Erlasses (Art. 36 ESchG)

Erläuterung zu Artikel 36 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (Art. 36 EschG):

I. Aufhebung des aESchG

Das bisherige Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern vom 6. April 1919 wurde aufgehoben und durch das neue Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern vom 23. November 1999 ersetzt.

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Fassung vom 06.11.2013

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