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Bewertung von Wertpapieren bei Jahresrechnungen nach anerkannten Rechnungslegungsstandards

1 Begriffe

1.1 Grundlage für die Bewertung von Wertpapieren

Für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer ist das Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer" massgebend. Die vorliegende Praxisfestlegung ergänzt die Randziffern (RZ) 7, 11, 34, 38, 41, 42 dieser Wegleitung.

1.2 Anerkannte Rechnungslegungsstandards

In der schweizerischen Rechnungslegungspraxis werden Jahresabschlüsse zunehmend nach schweizerischen (Swiss GAAP FER*) oder internationalen (IFRS/IAS, US GAAP*) Rechnungslegungsstandards erstellt. Die Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) regelt die in der Schweiz anerkannten Standards. Bei der Bewertung von Beteiligungspapieren solcher Gesellschaften ergeben sich spezielle Fragen.

2 Bewertung

2.1 Problematik

Die anerkannten Rechnungslegungsstandards beinhalten strengere Regeln für die Bildung stiller Reserven als die Vorschriften des OR, weshalb ein Übergang von der Buchführung nach OR zur Buchführung nach Swiss GAAP FER oder internationalen Standards in der Regel zur Offenlegung stiller Reserven führt. Da gemäss dem Massgeblichkeitsprinzip der Jahresabschluss nach den angewendeten Standards auch die Grundlage für die steuerliche Veranlagung bildet, führt dies mithin zu steuerlichen Nachteilen für die Unternehmung.

2.2 Basis für die Bewertung

Für die Veranlagung der Gewinn- und Kapitalsteuern erlaubt die bernische Praxis der Unternehmung in solchen Fällen, die nach Swiss GAAP FER oder internationalen Standards erstellte Jahresrechnung in eine von der Revisionsstelle geprüfte und von der Generalversammlung genehmigte Jahresrechnung nach OR zu überführen, wobei die Abweichungen ersichtlich sein müssen. Soweit bei dieser Überleitung bisher nicht versteuerte stille Reserven in Erscheinung treten, deren Bildung obligationenrechtlich zwar erlaubt, steuerlich aber nicht zulässig war, müssen diese steuerlich erfasst werden.

Auch im Hinblick auf die Wertschriftenbewertung führt der Jahresabschluss nach einem anerkannten Standard tendenziell zu höheren Steuerwerten als bei Bilanzierung nach OR. Für die Wertschriftenbewertung kann in solchen Fällen ebenfalls auf eine Jahresrechnung nach OR abgestellt werden, sofern diese die Voraussetzungen für die Veranlagung der Gewinn- und Kapitalsteuern erfüllt, also von der Revisionsstelle geprüft und von der Generalversammlung genehmigt worden ist.

2.3 Gesellschaften mit Konzernabschluss

Bei Gesellschaften, die gestützt auf Art. 963 OR eine Konzernrechnung erstellen müssen, erfolgt die Veranlagung der Gewinn- und Kapitalsteuern nicht aufgrund dieser Konzernbilanz sondern gemäss dem Einzelabschluss. Für die Wertschriftenbewertung ist jedoch der Konzernabschluss massgebend. Beruht dieser auf anerkannten Standards, kann für die Wertschriftenbewertung ebenfalls auf eine Konzernrechnung gemäss OR abgestellt werden, sofern diese von der Revisionsstelle geprüft und von der Generalversammlung genehmigt worden ist. Bei Gesellschaften, die eine Konzernrechnung erstellen, ohne nach Art. 963 OR dazu verpflichtet zu sein, muss der Abschluss nach OR mindestens von der Revisionsstelle geprüft worden sein.

* Erklärung der Begriffe:

Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung)

Die Swiss GAAP FER fokussieren sich auf die Rechnungslegung kleiner und mittelgrosser Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung. Ziel von Swiss GAAP FER ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) vermittelt wird.

IFRS IAS (International Financial Reporting Standards)

Die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS entwickeln sich mehr und mehr zum globalen Rechnungslegungsstandard. So sind diese seit 2005 Pflicht für börsenkotierte Unternehmungen in der Europäischen Union, in Australien und in Russland. Ziel von IFRS ist eine "Fair Presentation", d. h. eine Rechnungslegung, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens widerspiegelt.

US GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principales)

Die vom amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegebenen US GAAP sind der globale Rechnungslegungsstandard. Die an den amerikanischen Börsen (NYSE und NASDAQ) kotierten Gesellschaften haben zwingend ihre Rechnungslegung nach US GAAP vorzunehmen. Ziel von US GAAP ist eine "Fair Presentation", d. h. eine Rechnungslegung, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens widerspiegelt.

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Fassung vom 11.05.2023

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