Freigrenze bei der Vermögenssteuer
Eine Vermögenssteuer wird erst ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000* erhoben.
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wird keine Vermögenssteuer erhoben, wenn das steuerbare Vermögen kleiner ist als CHF 97'000* . Übersteigt das steuerbare Vermögen diese Grenze, so wird die Vermögenssteuer auf dem gesamten Vermögen berechnet. Die Bestimmung findet auch Anwendung bei Personen, die im Kanton Bern nur teilweise steuerpflichtig sind (Grundeigentum, Geschäftsbetrieb usw.). In diesen Fällen muss das satzbestimmende Vermögen und nicht das im Kanton Bern tatsächlich gelegene Vermögen kleiner sein als CHF 97'000* , damit auf die Vermögenssteuer verzichtet wird.
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Fassung vom 08.02.2024