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Inkrafttreten (Art. 37 ESchG)

Erläuterung zu Artikel 37 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (Art. 37 EschG):

I. Inkrafttreten des ESchG

Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen und den Verweisen auf das Verfahrensrecht des StG wurde das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 23. November 1999 gleichzeitig mit dem totalrevidierten Steuergesetz vom 21. Mai 2000 per 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.

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