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Künstler, Sportler und Referenten

Im Ausland wohnhafte Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler, Referentinnen und Referenten sind für Einkünfte aus ihrer im Kanton Bern ausgeübten persönlichen Tätigkeit und für weitere damit verbundene Entschädigungen quellensteuerpflichtig. Dies gilt auch für Einkünfte und Entschädigungen, die nicht diesen Personen selber, sondern einer Drittperson zufliessen, die ihre Tätigkeit organisiert hat.

Die Quellensteuer ist abhängig von der Höhe der Tageseinkünfte und beträgt zwischen 10,8% und 17% der Bruttoeinkünfte abzüglich der pauschalen Gewinnungskosten. 

Weitere Informationen können dem Merkblatt Q4 entnommen werden.

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Fassung vom 23.12.2020

 

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