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Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen (Rentensatz)

Als Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen gelten Einmalzahlungen, welche ausgerichtet werden, wo üblicherweise eine jährliche oder andere wiederkehrende Leistung fällig wäre. Beispiele sind etwa Nachzahlungen für IV-Rentenansprüche, Lidlöhne, Lohn- und Provisionsnachzahlungen, Entschädigungen für die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags u.s.w.

Bei Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen ist der Steuersatz massgeblich, der für eine entsprechende jährliche Leistung Anwendung finden würde (Artikel 43 StG). Auf diese Weise wird der Progression des Steuertarifs Rechnung getragen.

Beispiel 1   Steuerbar CHF Satzbestimmend CHF
IV-Rente für 5 Jahre CHF 50'000 50'000 10'000 (50'000:5)
Total   50'000 10'000

Werden neben der Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen weitere Einkünfte erzielt, sind die weiteren Einkünfte für die Satzbestimmung im vollen Umfang zu berücksichtigen.

Beispiel 2   Steuerbar CHF Satzbestimmend CHF
IV-Rente für 5 Jahre CHF 50'000 50'000 10'000 (50'000:5)
Übriges Einkommen CHF 20'000 20'000 20'000
Total   70'000 30'000

Folgt der Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (z.B. IV-Nachzahlung) eine periodische Leistung (z.B. ordentliche IV-Rente), ist die Satzbestimmung entsprechend dem nachfolgenden Beispiel 3 vorzunehmen.

Beispiel 3      
Verfügung der IV vom Juli 2014: IV-Rentennachzahlung für die Monate Juli 2009 bis Juni 2014 in der Höhe von CHF 50'000 und ordentliche IV-Rente von monatlich CHF 1'000 für Juli bis Dezember 2014.

Übriges Einkommen im Jahr 2014 von CHF 20'000.

     
    Steuerbar CHF Satzbestimmend CHF
Nachzahlung IV-Rente für 5 Jahre (=60 Monate) CHF 50'000   5'000 (50'000: 60x6)
Ordentliche IV-Rente für 6 Monate CHF 6'000    
Total IV-Leistungen CHF 56'000 56'000 11'000*
Übriges Einkommen CHF 20'000 20'000 20'000
Total   76'000 31'000

* Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Kapitalabfindung und die ordentlich bezahlten Renten pro 2014 sind die von der Kapitalabfindung abgegoltene Durchschnittsrente (CHF 50'000 : 60 Monate = CHF 833) für die Monate Januar bis Juni 2014 (CHF 833 x 6 Monate = CHF 5'000) und für die Monate Juli bis Dezember 2014 die monatlich effektiv bezahlten Renten von CHF 6'000 einzusetzen (= CHF 11'000).

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Fassung vom 07.05.2020

 

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