Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

TaxInfoStartseite


Navigation




Kultur- und Förderpreise

Sie werden als Erwerbseinkommen erfasst, wenn sie die Belohnung für Arbeiten auf Ausschreibungen hin sind (z.B. bei Projekt- und Kunstwettbewerben) oder wenn sie sonst in direktem Zusammenhang mit einer konkreten Leistungserstellung stehen. Sie sind entweder als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu erfassen oder in Formular 2, Ziffer 2.25 der Steuererklärung als steuerbare Einkünfte anzugeben.

Sie stellen hingegen Schenkungen dar, wenn sie nicht mit einer konkreten Leistungserstellung direkt zusammenhängen. Dies trifft insbesondere zu, wenn öffentliche oder private Institutionen gestützt auf Erlasse, Reglemente, Statuten u.Ä. Kultur- und Förderpreise entrichten, die das künstlerische oder wissenschaftliche Schaffen einer Person ganz allgemein würdigen oder fördern. Diesfalls ist eine Schenkungssteuer-Anzeige einzureichen. Ausserdem sind die Preise in Formular 8, Ziffer 8.5 der Steuererklärung anzugeben.

Wenn solche Preise gemäss Erlass, Reglement oder Statuten u.Ä. zusätzlich die Unterstützung der Kunstschaffenden oder Wissenschaftler/innen bezwecken und der Empfänger oder die Empfängerin aufgrund seiner bzw. ihrer finanziellen Verhältnisse unterstützungsbedürftig ist, handelt es sich nicht um Schenkungen, sondern um einkommenssteuerfreie Unterstützungsleistungen. Diese sind in Formular 2, Ziffer 2.25 der Steuererklärung als nicht steuerbare Einkünfte zu deklarieren (Art. 16 DBG, Art. 23 Bst. a DBG. Vgl. VGE vom 22. Juni 2007 i.S. S. in NSTP 2007, S. 92 ff.

 

Zurück zur Übersicht Nach oben



Informationen über diesen Webauftritt