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Privatanteil Beratungs- und Anwaltskosten

1 Grundsatz

Bei unternehmerischen Tätigkeiten können die geschäftsmässig begründeten Kosten in Abzug gebracht werden (Art. 32 Abs. 1 StG und Art. 90 StG). Als geschäftsmässig begründet gilt bei natürlichen Personen der Aufwand, welcher im Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entsteht. Die steuerpflichtige Person hat den Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Als geschäftsmässig begründet gilt bei juristischen Personen der Aufwand, welcher durch die Tätigkeit der juristischen Person entsteht.

Kosten für Steuer- und Rechtsberatung gelten als geschäftsmässig begründet, wenn und soweit ein Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit besteht. Gewisse Beratungskosten können sowohl privaten als auch geschäftlichen Charakter haben. Wo eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, wird ein angemessener Privatanteil ausgeschieden.

2 Beispiele private Kosten

Folgende Kosten haben ausschliesslich privaten Charakter:

  • Notarielle Kosten im Zusammenhang mit Liegenschaft(en) des Privatvermögens
  • Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der persönlichen beruflichen Vorsorge des Inhabers / Gesellschafters
  • Private Prozesskosten

3 Beispiele geschäftliche Kosten

Folgende Kosten haben ausschliesslich geschäftlichen Charakter:

  • Kosten für die Erstellung der Steuererklärung juristische Personen
  • Kosten für die Neugründung juristischer Personen
  • Kosten für die Statutenrevision juristischer Personen
  • Kosten für die Erstellung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags
  • Kosten im Zusammenhang mit Abschluss, Buchhaltung und Revision
  • Kosten für das Organisationsreglement
  • Kosten für die Liquidation des Unternehmens
  • Kosten für Beratung im Zusammenhang mit der Überführung von Gegenständen vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen
  • Kosten für Umstrukturierungen (Fusion, Umwandlung, Spaltung, Vermögensübertragung)
  • Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der AHV des Arbeitnehmers (nicht ausschliesslich für den Inhaber / Gesellschafter)
  • Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge des Arbeitnehmers (nicht ausschliesslich für den Inhaber / Gesellschafter)
  • Prozesskosten des Unternehmens
  • Kosten für Schuldbetreibung und Konkurs von Kunden

4 Gemischte Kosten

Wo Beratungskosten sowohl privaten als auch geschäftlichen Charakter haben, muss der private Anteil ermessensweise festgelegt werden. Die geschäftsmässige Begründetheit der Kosten ist durch die steuerpflichtige Person nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist je nach Situation von einem Privatanteil von bis zu 100 Prozent auszugehen. Beratungskosten in den Bereichen Eherecht, Erbschaft und Vorsorge gelten teilweise als geschäftsmässig begründet, wenn es dabei um die Sicherung der Unternehmung im Rahmen einer Nachfolgeregelung geht.

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Fassung vom 08.02.2024

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