Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

TaxInfoStartseite


Navigation




Steuergesetzrevision 2021

19.08.2020 Revidiertes Steuergesetz online verfügbar 

Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, steht die revidierte Version des kantonalen Steuergesetzes im Belex zur Verfügung: revidiertes Steuergesetz (in Kraft ab 1.1.2020).   

01.07.2020 Kein Referendum gegen die Steuergesetzrevision 2021

Die Referendumsfrist ist am 1. Juli 2020 ungenutzt abgelaufen. Somit tritt die Steuergesetzrevision 2021 in der Fassung gemäss Referendumsvorlage rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

09.03.2020 Steuergesetzrevision in zweiter Lesung verabschiedet

Der Grosse Rat hat die Steuergesetzrevision 2021 in der Frühlingssession 2020 in zweiter und finaler Lesung beschlossen. Die Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern wurden gemäss dem Antrag der Mehrheit der FiKo auf 12'000 Franken erhöht. 

Die Referendumsfrist gegen die Steuergesetzrevision 2021 wird voraussichtlich bis Mitte Juni 2020 laufen.

Dokumentation der zweiten Lesung

Referendumsvorlage

22.01.2020 Vorberatung Finanzkommission für die zweite Lesung

Die Finanzkommission (FiKo) hat die Steuergesetzrevision 2021 für die Märzsession vorberaten. Auch für die zweite Lesung des Steuergesetzes beantragt eine deutliche Mehrheit der FiKo, die Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern auf 12'000 Franken zu begrenzen. In der ersten Lesung hatte sich der Grosse Rat für 16'000 Franken ausgesprochen und damit den Vorschlag des Regierungsrats unterstützt.

Medienmitteilung der FiKo vom 22. Januar 2020

02.12.2019 Steuergesetzrevision in erster Lesung verabschiedet

Der Grosse Rat hat die Steuergesetzrevision 2021 in der Wintersession 2019 in erster Lesung behandelt und ist in allen Punkten den gemeinsamen Anträgen von Regierungsrat und Kommission gefolgt. Bei der einzigen Differenz zwischen Regierungsrat und Kommission ist der Grosse Rat dem Antrag der Regierung gefolgt und hat den Abzug für Drittbetreuungskosten von heute CHF 8'000 auf 16'000 erhöht. Die Finanzkommission hatte eine geringere Erhöhung auf CHF 12'000 vorgeschlagen. 

Die zweite Lesung folgt in der Frühlingssession 2020.

Dokumentation der ersten Lesung

31.10.2019 Kaum Differenzen zwischen Regierung und Kommission

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Antrag zur Steuergesetzrevision 2021 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Zwei der drei von der Finanzkommission gestellten Abänderungsanträge unterstützt der Regierungsrat. Eine Differenz schafft er beim maximalen Abzug für Drittbetreuungskosten von Kindern.

Weiterführende Informationen:

Kurzinformation aus dem Regierungsrat

22.10.2019 Finanzkommission stützt das «Gesamtpaket Steuern»

Eine grosse Mehrheit der Finanzkommission unterstützt die vom Regierungsrat vorgesehene Steuergesetzrevision 2021. Eine Finanzmotion soll den Regierungsrat dazu verpflichten, die Senkung der Steueranlagen für die juristischen und die natürlichen Personen in die kommenden Voranschläge aufzunehmen.

Weiterführende Informationen:

Medienmitteilung vom 22. Oktober 2019

29.08.2019 Regierungsrat verabschiedet Steuergesetzrevision 2021 an den Grossen Rat

Im Zentrum der nächsten Steuergesetzrevision steht die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Der Regierungsrat möchte die Ersatzmassnahmen aus der STAF ab 2020 möglichst wirkungsvoll ausgestalten, er verzichtet hingegen auf eine Anpassung der Gewinnsteuertarife. Die Anliegen aus der Vernehmlassung nimmt der Regierungsrat auf, indem er dem Grossen Rat in separaten Geschäften Senkungen der kantonalen Steueranlage für die natürlichen und die juristischen Personen vorschlägt. Die geplanten Steuersenkungen führen ab 2022 zu Mindereinnahmen von 89 Mio. Franken im Jahr.  

Weiterführende Informationen:

Medienmitteilung vom 29. August 2019

Attachment not found

Attachment not found

04.04.2019 Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2021 will der Regierungsrat zwingende Vorgaben des Bundesrechts umsetzen sowie gleichzeitig die natürlichen Personen mit höheren Abzügen für die Kinderdrittbetreuung und die Versicherungsprämien um 53 Mio. Franken im Jahr entlasten. Im Zentrum der Revision steht die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz «STAF».

Weiterführende Informationen:

Medienmitteilung vom 4. April 2019

____________________
Fassung vom 28.08.2020

 

 

 

 

Nach oben



Informationen über diesen Webauftritt