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Unternehmenssteuerreform III

12.02.2017 Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt

Das schweizerische Stimmvolk hat die Unternehmenssteuerreform III am 12. Februar 2017 mit deutlichem Mehr abgelehnt. Damit bleiben die Sondernormen für Statusgesellschaften bis auf Weiteres bestehen. Da die Sondernormen international nicht mehr akzeptiert sind, wird der Bundesrat eine neue Vorlage vorbereiten müssen. Der Zeitplan und das Inkrafttreten der neuen Vorlage sind noch offen.

17.06.2016 Verabschiedung des Unternehmenssteuerreformgesetzes III

Das Bundesparlament hat am 17. Juni 2016 das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) verabschiedet (vgl. Schlussabstimmungstext).

Das Gesetz enthält im wesentlichen vier Elemente: 

  1. Erträge aus geistigem Eigentum werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern künftig reduziert besteuert.
  2. Die Kantone können vorsehen, dass der inländische Forschungsaufwand bis zu 150% steuerlich abziehbar ist.
  3. Steuerlich abziehbar sind neu auch die kalkulatorischen Zinsen auf überschüssigem Eigenkapital.
  4. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wurde von 17% auf 21,2% erhöht.

Da ein Referendum gegen die Reform angekündigt wurde, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unsicher. 

Weitere Informationen:
Geschäft auf der Website des Bundesparlamentes: 15.049 - Unternehmenssteuerreform III

26.04.2016 Differenzbereinigung, angekündigtes Referendum

In der Herbstsession 2015 hat der Ständerat die Vorlage als Erstrat beraten. Im März 2016 war der Nationalrat an der Reihe. Zur Zeit läuft die Differenzbereinigung, die voraussichtlich im Juni 2016 abgeschlossen wird. Da ein Referendum angekündigt wurde, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens unsicher. Eine Zusammenfassung und weiterführende Informationen sind auf der Website des Bundesparlamentes (15.049 - Unternehmenssteuerreform III) aufgeschaltet.

28.01.2015 Vernehmlassung zur Reform der Unternehmensbesteuerung (USR III): Entscheide von grosser finanz- und steuerpolitischer Tragweite

Der Regierungsrat steht der geplanten Unternehmenssteuerreform (USR III) kritisch gegenüber. Aus seiner Sicht enthält die Vorlage viele Massnahmen, deren Auswirkungen höchst unsicher sind und weitreichende finanzielle Konsequenzen haben können. Den Kantonen fehlt der finanzielle Spielraum für eine allfällige Gewinnsteuersenkung auf breiter Front. Sie sind deshalb auf bedeutende Ausgleichsmassnahmen durch den Bund angewiesen. Dieser soll sich deshalb zu 60 statt 50 Prozent an den Einnahmenausfällen beteiligen, welche durch die USR III entstehen. In ihrer Stellungnahme unterstützt die Regierung die Regelungen zum Aufdecken stiller Reserven, die Einführung einer Lizenzbox sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Für die Regierung muss die USR III primär steuerpolitische Massnahmen enthalten, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts berücksichtigen als auch international akzeptiert sind. Wichtig sei auch die Rechtssicherheit für Unternehmen.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung vom 28. Januar 2015

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Fassung vom 21.02.2017

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