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Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2019

1  Höhere Beiträge an die Säule 3a

Der Maximalbetrag 2019 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6'826 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'128 (siehe Rundschreiben ESTV vom 18.10.2018).

2 Geldspielgewinne

Ab dem 1. Januar 2019 sind neben den Gewinnen in schweizerischen Spielbanken auch solche aus «Kleinspielen» steuerfrei. Gewinne aus «Grossspielen» und Gewinne in schweizerischen Online-Spielbanken sind bis zu einem Betrag von 1 Million Franken steuerfrei. Was darüber hinaus geht, ist als Geldspielgewinn zu deklarieren und die erhobene Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden.

Gewinne aus nicht bewilligten Spielen und Gewinne aus ausländischen Spielen (inkl. Onlinespiele bei ausländischen Anbietern) sind weiterhin vollumfänglich steuerbar. Dies gilt auch für Gewinne aus gewerbsmässigem Pokerspiel.

Detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung der verschiedenen Geldspiele finden Sie in unserem
TaxInfo-Beitrag
Geldspielgewinne.

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Fassung vom 29.08.2019

 

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