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Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2020

1 Unveränderte Maximalbeträge an die Säule 3a

Die Maximalbeträge 2020 an die Säule 3a werden nicht angepasst und betragen damit immer noch CHF 6'826 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) und maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens aber höchstens CHF 34'128 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (siehe Rundschreiben ESTV vom 22.10.2019).

2 Neue Abzugsmöglichkeiten bei Grundstücken

Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bereits heute abgezogen werden. Ab dem Steuerjahr 2020 können diese auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode das steuerbare Einkommen übersteigen und deshalb nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Dasselbe gilt für die neu abziehbaren Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem TaxInfo-Beitrag zur entsprechenden Verordnungsrevision:

Revision der VUBV per 2020 (Umsetzung Energiegesetz)

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Fassung vom 07.01.2020

 

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