Die Steuerverwaltung bescheinigt Juristischen Personen mit steuerrechtlichem Sitz im Kanton Bern, dass sie in der Schweiz bzw. im Kanton Bern unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ansässigkeitsbescheinigung).
Solche Ansässigkeitsbescheinigungen sind per Mail oder per Post bei der für die Veranlagung der juristischen Person zuständigen Stelle der Steuerverwaltung zu beantragen Adressen der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Der Antrag muss folgende Angaben umfassen:
ZPV-Nummer der Juristischen Person
Land, für welches die Bescheinigung beantragt wird
Jahr(e), für welche(s) die Bescheinigung beantragt wird
gewünschte Sprache (deutsch, französisch, italienisch, englisch)
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Fassung vom 15.03.2019