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Ausgleich der kalten Progression per 2024

Ausgleich der kalten Progression

13.09.2023 – Grosser Rat beschliesst vollen Ausgleich

Der Grosse Rat ist anlässlich seiner Herbstsession dem Antrag des Regierungsrates (Dekret) gefolgt und hat den vollen Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2024 beschlossen.

Geschäftsdetailseite des Grossen Rates

28.06.2023 – Finanzkommission stimmt vollem Ausgleich zu

Die Finanzkommission des Grossen Rates stimmt der Vorlage des Regierungsrates (Dekret) zu. Das Dekret wird in der Herbstsession 2023 vom Grossen Rat behandelt.

Medienmitteilung der Finanzkommission vom 28.06.2023

26.04.2023 - Regierungsrat hat Ausgleich beschlossen

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2023 den vollen Ausgleich der Progression bei den Einkommenssteuertarifen per 1. Januar 2024 beschlossen. Bezüglich der übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge hat er dem Grossen Rat ebenfalls den vollen Ausgleich per 2024 beantragt. Der Grosse Rat wird sich anlässlich der Herbstsession mit dem entsprechenden Dekret befassen und definitiv entscheiden.

Verordnung bezgl. Einkommenssteuertarifen
Dekret zu übrigen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen

24.01.2023 - Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre ist bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auszugleichen.

Die Zuständigkeit zur Anpassung der Einkommenssteuertarife liegt beim Regierungsrat. Er wird die nötige Anpassung mittels Verordnung per 1. Januar 2024 beschliessen. Die Zuständigkeit zur Anpassung der übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge liegt beim Grossen Rat. Der Regierungsrat wird zuhanden des Grossen Rates ein entsprechendes Dekret vorbereiten, welches ebenfalls per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Ergänzende Informationen: Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 24. Januar 2023

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Fassung vom 14.12.2023

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