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Grundstückskosten

Welche Kosten gibt es?

Die für eine Liegenschaft und ein bestehendes Gebäude aufgewendeten Kosten werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Wie, das bestimmt sich nach der Verordnung über die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Grundstücken VUBV.

Diese Kosten können in der jährlichen Steuererklärung bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden:

Liegenschaftssteuern und Baurechtszinsen werden in der jährlichen Steuererklärung immer in der tatsächlichen Höhe zum Abzug zugelassen. Die restlichen Grundstückkosten können in der jährlichen Steuererklärung auf zwei Arten abgezogen werden: Entweder werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht oder es wird ein Pauschalabzug gewählt.

Wer kann die Grundstückkosten geltend machen?

Als Eigentümer bzw. Eigentümerin oder als nutzniessungsberechtigte Person des Grundstückes können Sie Unterhaltskosten geltend machen. Dies gilt für alle Kategorien der erwähnten Kosten. Wer eine Liegenschaft oder eine dazugehörige Photovoltaikanlage mietet oder least, kann die Kosten für die Miete oder Leasing nicht abziehen. Weitere Informationen finden Sie unter Leasing- und Mietkosten für Photovoltaik-Anlagen (LINK) 

Informationen zur Nutzniessung finden Sie unter Liegenschaftsnutzung durch Dritte 

Diese Kosten werden in der jährlichen Steuererklärung nicht zum Abzug zugelassen:

  • Wertvermehrende Kosten

  • Sonstige Kosten

Aufwendungen, die den Wert einer Liegenschaft erhöht haben und daher nicht als Unterhaltskosten abziehbar sind, können bei einem allfälligen späteren Verkauf der Liegenschaft vom steuerbaren Grundstückgewinn als Anlagekosten in Abzug gebracht werden. In der jährlichen Steuererklärung werden sie nicht zum Abzug zugelassen. Kosten, die keiner der vorgenannten Kategorien zugeordnet werden können, sind typischerweise Lebenshaltungskosten und als solche steuerlich nicht abziehbar.

 

Was ist bei der Deklaration in der Steuererklärung zu beachten?

Grundsätzlich können Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung für jedes Grundstück oder Stockwerkeigentum wählen, ob Sie den Pauschalabzug für Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten oder Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen wollen. Dieses Wahlrecht kann in jeder Steuerperiode neu ausgeübt werden (Ausführlich zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Pauschalabzuges siehe aktuelle Wegleitung, Grundstückskosten). 

Ausführliche Informationen dazu, welche tatsächlichen Kosten wie und in welchem Umfang in Abzug gebracht werden können, finden Sie im Merkblatt 5 "Grundstückkosten".

Für die detaillierte Deklaration der tatsächlichen Kosten (Unterhaltskosten, Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen und Denkmalpflegekosten) verwenden Sie bitte folgende Tabelle und legen Sie diese der Steuererklärung bei:

Deklaration tatsächliche Kosten

Wie Sie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau deklarieren, erfahren Sie im TaxInfo Beitrag Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau  

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Fassung vom 14.03.2024

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