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Hofübergabe Landwirtschaft - Realisationszeitpunkt

1 Ausgangslage

Die Landwirtschaftsbetriebe werden in der Regel per 1. Januar veräussert oder abgetreten. Vereinzelt wird der Hof in zwei Schritten verkauft, wie folgendes Beispiel zeigt:

Landwirt X schliesst im alten Jahr mit seinem Sohn Y einen Kaufvertrag über das tote und lebende Inventar ab. Nutzen und Gefahr beginnen am 1. Januar. Der Vater gibt die selbständige Erwerbstätigkeit per 31. Dezember auf. Der Sohn nimmt die selbständige Erwerbstätigkeit am 1. Januar auf. Der Kaufvertrag über das Landgut wird erst im neuen Jahr mit rückwirkendem Übergang von Nutzen und Gefahr per 1. Januar abgeschlossen.

2 Realisationszeitpunkt Liquidationsgewinn bzw. -verlust

Nach den allgemein geltenden Grundsätzen ist das Liquidationsergebnis in der Regel im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses realisiert, sofern die Erfüllung der Forderung nicht als besonders unsicher erscheint. Allerdings kann ein Liquidationsgewinn nicht auf zwei Jahre verteilt werden, indem die Verträge über den Verkauf des Inventars und des Landgutes nicht im selben Jahr abgeschlossen wird. Bei der Hofübergabe handelt es sich nicht um eine schrittweise Liquidation. Heimwesen und Inventar gehören für die Bewirtschaftung zusammen.

Wird ein Hof mit Nutzen und Gefahr per 1. Januar übergeben, endet beim Verkäufer bzw. Abtreter die selbständige Erwerbstätigkeit am 31. Dezember. Sofern der Vertrag nicht im alten Jahr abgeschlossen wird, muss das noch nicht veräusserte Geschäftsvermögen per 31. Dezember in das Privatvermögen überführt werden. Der gesamte Liquidationsgewinn bzw. -verlust wird im alten Jahr realisiert, auch wenn der Vertrag erst im neuen Jahr unterzeichnet wird.

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