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Neues amtliches Bewertungssystem «NewAB»

25.04.2023 – Neue Amtliche Bewertung: Konzeptphase startet

Der Regierungsrat und die Finanzkommission des Grossen Rates haben von den Arbeiten der Steuerverwaltung für eine Neugestaltung der amtlichen Bewertung Kenntnis genommen. Geplant ist eine Vereinfachung des Systems nach dem Vorbild des Kantons Luzern. Die Steuerverwaltung wird in einem nächsten Schritt mit den Projektarbeiten beginnen. Finanzdirektorin Astrid Bärtschi misst dem Projekt grosse Bedeutung zu. Die erste Neubewertung nach den neuen Regeln ist frühestens in den Jahren 2028 oder 2029 zu erwarten. 

Weiterführende Informationen:

Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 25. April 2023

08.07.2022 – Kanton plant Vereinfachung der amtlichen Bewertung

Das heutige System der amtlichen Bewertung sowie das Verfahren bei einer Allgemeinen Neubewertung werden aus der Politik und von betroffenen Liegenschaftsbesitzenden zunehmend kritisiert. Zudem hat das Bundesgericht den vom Grossen Rat beschlossenen Bewertungsmassstab als bundesrechtswidrig beurteilt. Beide Themen will der Regierungsrat mittels einer Vereinfachung des heutigen Systems angehen. 

Weiterführende Informationen:

Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 08. Juli 2022

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Fassung vom 11.05.2023

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