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Schuldzinsen

1 Beschränkte Abziehbarkeit

Private Schuldzinsen sind nach Art. 38 Abs. 1 Bst a StG/Art. 33 Abs. 1 Bst. a DBG in beschränktem Umfang abziehbar, wenn sie im Steuerjahr fällig geworden sind. Abziehbar sind Schuldzinsen von maximal CHF 50'000 zuzüglich der Summe der im Steuerjahr erzielten steuerbaren Bruttovermögenserträge (z. B. Erträge aus Wertschriften, Eigenmietwert, Einkünfte aus Vermietung) vor Abzug der darauf entfallenden Gewinnungskosten und Schuldzinsen.

2 Anwendungsfälle

2.1 Baukreditzinsen (inkl. -kommissionen)

Die steuerpflichtige Person hat die Wahl, ob sie Baukreditzinsen wie Schuldzinsen in der jährlichen Steuererklärung geltend macht oder als Gestehungskosten bei einem Grundstückverkauf zum Abzug bringt.
Diese Praxis gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer.

2.2 Kontokorrent-Kreditzinsen (inkl. -kommissionen)

Diese können als Schuldzinsen in der jährlichen Steuererklärung geltend macht werden.

2.3 Verzugszinsen

Die in der Steuerperiode effektiv fakturierten Verzugszinsen auf Steuerausständen (Kanton und Bund) können als Schuldzinsen abgezogen werden.

Verzugszinsen auf Nachsteuern können in derjenigen Steuerperiode geltend gemacht werden, in welcher die Nachsteuerverfügung ergeht (vgl. zum Thema das Urteil des Bundesgerichts 2C_435/2017 vom 18. Februar 2019, E. 2.4.1 f.).

2.4 Leasing

Beim Leasing von Privatvermögen können keine Schuldzinsen abgezogen werden, da es sich dabei um ein mietähnliches Verhältnis handelt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn von der Leasinggesellschaft ein Schuldzinsenausweis ausgestellt wird (vgl. NStP 1992, Seite 181).

2.5 Hypotheken

Gewährung/Erneuerung einer Hypothek

Gebühren, welche die Bank im Zusammenhang mit der Gewährung oder Erneuerung einer Hypothek in Rechnung stellt, gelten nicht als Schuldzinsen. Diese Gebühren können auch nicht im Rahmen der Wertschriftenverwaltungskosten abgezogen werden.

Portfolio-Hypothek

Ein Portfolio ist ein Bündel von Kapitaltranchen mit vierteljährlich gestaffeltem Laufzeitbeginn. Der Zinssatz für diese Art von grundpfandversicherten Beträgen setzt sich aus einem sich vierteljährlich ändernden Basiszinssatz und einer individuellen festen Marge zusammen.

Beim Einstieg oder Einkauf (= Zeitpunkt der Kapitalauszahlung) in ein bestehendes Portfolio werden bereits gebildete, bestehende Kapitaltranchen anteilmässig aufgestockt. Der Einkauf kann nicht zu den Festzinssätzen im Zeitpunkt der Bildung von Kapitaltranchen geschehen. Massgebend sind die zu diesem Zeitpunkt aktuellen, der Dauer der Restlaufzeiten von den einzelnen Kapitaltranchen entsprechenden Zinssätze am Geld-und Kapitalmarkt (+ Kapitalbeschaffungskosten).

Liegt der aktuelle Zinssatz (+ Kapitalbeschaffungskosten) für die Aufstockung einer Kapitaltranche unter dem laufenden Festzinssatz für die Kapitaltranche, wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben. Dieser ist als Vermögensertrag zu besteuern.

Wenn der aktuelle Zinssatz (+ Kapitalbeschaffungskosten) für die Aufstockung einer Kapitaltranche über dem laufenden Festzinssatz für die Kapitaltranche liegt, werden dem Kunden Einstiegskosten belastet. Diese darf er gleich wie Schuldzinsen geltend machen.

Vorfälligkeitsentschädigungen

Bei der vorzeitigen Kündigung einer (Fest-) Hypothek stellt der Kreditgeber den entgangenen Zins als sog. "Vorfälligkeitsentschädigung" in Rechnung. 

Praxis ab Steuerjahr 2020:
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur dann als Schuldzins abgezogen werden, wenn die aufgelöste Hypothek durch eine andere Hypothek beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird (bspw. wird der bisherige Vertrag bei der gleichen Bank angepasst, weshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet wird), nicht jedoch, wenn die Hypothek (teilweise) aufgelöst und auf eine Umschuldung beim gleichen Kreditgeber verzichtet wird.

Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Zusammenhang mit einer Grundstückveräusserung geschuldet sind (Auflösung einer Hypothek zwecks unbelasteten Verkaufs), können nicht als Schuldzinsen abgezogen werden, sondern sind bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten zu berücksichtigen (auch im Falle einer Ersatzbeschaffung). 

Diese Praxis setzt das Urteil des Bundesgerichts 2C_1009/2019 vom 16. Dezember 2019 (publiziert am 6. Januar 2020) um und gilt ab Publikationsdatum.

Praxis bis Ende 2019: 
Vorfälligkeitsentschädigungen sind in den Steuerjahren bis und mit 2019 immer dann abziehbar, wenn die Auflösung der Hypothek nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft steht (Auflösung zwecks unbelasteten Verkaufs). Dass die aufgelöste Hypothek durch eine andere Hypothek beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird, wird nicht gefordert. (Praxisänderung aufgrund der Urteile des Bundesgerichts vom 18. April 2017: 2C_1165/2014, 2C_1166/2014 und 2C_1148/2015).
 
Bis zum 18. April 2017 konnten Vorfälligkeitsentschädigungen in jedem Fall zum Abzug gebracht werden, egal aus welchem Grund diese geschuldet war. 

Übersicht:

Kündigung Hypothek Steuerjahre bis 2019 Steuerjahre ab 2020
mit neuer Hypothek beim gleichen Kreditgeber Schuldzinsenabzug Schuldzinsenabzug
mit neuer Hypothek bei einem anderen Kreditgeber (und beim Verzicht auf eine neue Hypothek) Schuldzinsenabzug -
beim Verkauf der Liegenschaft Anlagekosten* Anlagekosten
*Zahlungen vor 18.4.2017: Schuldzinsenabzug  

2.6 Lohnpfändungen

Lohnpfändungen sind Schuldamortisationen und können nicht vom Einkommen abgezogen werden.

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Fassung vom 07.05.2021

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