Steuerstrafverfahren
Im Steuerstrafverfahren wird behördlich untersucht, ob eine Person ein Steuerdelikt begangen hat. Für Steuerübertretungen (Verletzung von Verfahrenspflichten, Steuerhinterziehung, Übertretung im Inventarverfahren) ist die Steuerverwaltung zuständig. Für Steuervergehen (Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern) sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Einzelheiten zu den Verfahren bei Steuerübertretungen und Steuervergehen enthält das entsprechende Merkblatt Steuerstrafverfahren.
Weitere Beiträge zum Steuerstrafrecht:
Steuerstrafrecht: Übersicht
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Fassung vom 21.09.2017