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Verheiratetenabzug

Allgemeiner Abzug für Verheiratete (Art. 40 Abs. 1 StG): Dieser Abzug ist möglich bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, d.h. wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Er steht auch gemeinsam veranlagten Ehegatten mit zwei Wohnsitzen zu. Er wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt.

Höhe des Abzugs (CHF):

Steuerjahr

Bis 2007
2008 2009 ab 2011

Kanton

4'900 4'900 5'000 5'200

Bund

0 2'500 2'500 2'600

 

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