Verheiratetenabzug
Allgemeiner Abzug für Verheiratete (Art. 40 Abs. 1 StG): Dieser Abzug ist möglich bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, d.h. wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Er steht auch gemeinsam veranlagten Ehegatten mit zwei Wohnsitzen zu. Er wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt.
Höhe des Abzugs (CHF):
Steuerjahr |
Bis 2007 |
2008 | 2009 | ab 2011 |
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Kanton |
4'900 | 4'900 | 5'000 | 5'200 |
Bund |
0 | 2'500 | 2'500 | 2'600 |
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