1 Grundsatz
Bei unternehmerischen Tätigkeiten können die geschäftsmässig begründeten Kosten in Abzug gebracht werden (Art. 32 Abs. 1 StG und Art. 90 StG). Als geschäftsmässig begründet gilt bei natürlichen Personen der Aufwand, welcher im Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entsteht. Die steuerpflichtige Person hat den Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Als geschäftsmässig begründet gilt bei juristischen Personen der Aufwand, welcher durch die Tätigkeit der juristischen Person entsteht.
Kosten für Steuer- und Rechtsberatung gelten als geschäftsmässig begründet, wenn und soweit ein Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit besteht. Gewisse Beratungskosten können sowohl privaten als auch geschäftlichen Charakter haben. Wo eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, wird ein angemessener Privatanteil ausgeschieden.
2 Beispiele private Kosten
Folgende Kosten haben ausschliesslich privaten Charakter:
Notarielle Kosten im Zusammenhang mit Liegenschaft(en) des Privatvermögens
Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der persönlichen beruflichen Vorsorge des Inhabers / Gesellschafters
Private Prozesskosten
3 Beispiele geschäftliche Kosten
Folgende Kosten haben ausschliesslich geschäftlichen Charakter:
Kosten für die Erstellung der Steuererklärung juristische Personen
Kosten für die Neugründung juristischer Personen
Kosten für die Statutenrevision juristischer Personen
Kosten für die Erstellung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kosten im Zusammenhang mit Abschluss, Buchhaltung und Revision
Kosten für das Organisationsreglement
Kosten für die Liquidation des Unternehmens
Kosten für Beratung im Zusammenhang mit der Überführung von Gegenständen vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen
Kosten für Umstrukturierungen (Fusion, Umwandlung, Spaltung, Vermögensübertragung)
Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der AHV des Arbeitnehmers (nicht ausschliesslich für den Inhaber / Gesellschafter)
Kosten für Abklärungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge des Arbeitnehmers (nicht ausschliesslich für den Inhaber / Gesellschafter)
Prozesskosten des Unternehmens
Kosten für Schuldbetreibung und Konkurs von Kunden
4 Gemischte Kosten
Wo Beratungskosten sowohl privaten als auch geschäftlichen Charakter haben, muss der private Anteil ermessensweise festgelegt werden. Die geschäftsmässige Begründetheit der Kosten ist durch die steuerpflichtige Person nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist je nach Situation von einem Privatanteil von bis zu 100 Prozent auszugehen. Beratungskosten in den Bereichen Eherecht, Erbschaft und Vorsorge gelten teilweise als geschäftsmässig begründet, wenn es dabei um die Sicherung der Unternehmung im Rahmen einer Nachfolgeregelung geht.
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Fassung vom 08.02.2024