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Neuerungen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020

Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 sind die nachfolgenden Neuerungen zu berücksichtigen.

1 Unveränderte Maximalbeträge an die Säule 3a

Die Maximalbeträge 2020 an die Säule 3a werden nicht angepasst und betragen damit immer noch CHF 6'826 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) und maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens aber höchstens CHF 34'128 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (siehe Rundschreiben ESTV vom 22.10.2019).

2 Abzugsmöglichkeiten bei Grundstücken

Im Steuerjahr 2020 können erstmals auch «» steuerlich in Abzug gebracht werden. Diese Kosten werden damit den gleichgestellt, welche bereits länger abziehbar sind. Beide Kostenarten können neu auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich abgezogen werden, soweit sie in der jeweils vorangehenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

3 Neue amtliche Werte und Eigenmietwerte

Sind Sie Eigentümer von Grundstücken, haben Sie zwischen Mai und September 2020 im Rahmen der Allgemeinen Neubewertung Ihre neuen amtlichen Werte und Eigenmietwerte für das Steuerjahr 2020 erhalten. Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, sind die neuen Werte schon vorerfasst. Die amtlichen Werte können im Rahmen der Steuerveranlagung 2020 nicht mehr angefochten werden, die Eigenmietwerte schon.

Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)

4 Auswirkungen der Coronavirus-Krise

Die Coronavirus-Krise hat weitreichende Folgen auf unseren Alltag. Die Auswirkungen auf Berufskosten 2020 lesen Sie in unserem TaxInfo-Beitrag nach.

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Fassung vom 04.01.2021

 

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