Es handelt sich bei allen diesen Versicherungen um reine Risikoversicherungen. Die Versicherungsleistungen sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Sie unterliegen aber wie folgt der Einkommenssteuer:
1 Renten
Renten sind zu 100% steuerbar.
2 Kapitalleistungen
Kapitalleistungen sind zu 100% steuerbar. Ausnahmen:
Kapitalleistungen bei Tod sowie bei bleibenden körperlichen und gesundheitlichen Nachteilen (z.B. Versorgerschaden, Kapitalleistungen aus Unfallversicherung) unterliegen einer separaten Steuer zum Vorsorgetarif (Sonderveranlagung).
Genugtuungsleistungen, Hilflosen- und Integritätsentschädigungen sowie Schadenersatzleistungen (Sachschaden, Auslagenersatz) sind steuerfrei.
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Fassung vom 18.06.2018