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Renten aus Haftpflicht und privater Unfallversicherung

Es handelt sich bei allen diesen Versicherungen um reine Risikoversicherungen. Die Versicherungsleistungen sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Sie unterliegen aber wie folgt der Einkommenssteuer:

1 Renten

Renten sind zu 100% steuerbar.

2 Kapitalleistungen

Kapitalleistungen sind zu 100% steuerbar. Ausnahmen:

  1. Kapitalleistungen bei Tod sowie bei bleibenden körperlichen und gesundheitlichen Nachteilen (z.B. Versorgerschaden, Kapitalleistungen aus Unfallversicherung) unterliegen einer separaten Steuer zum Vorsorgetarif (Sonderveranlagung).

  2. Genugtuungsleistungen, Hilflosen- und Integritätsentschädigungen sowie Schadenersatzleistungen (Sachschaden, Auslagenersatz) sind steuerfrei.

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Fassung vom 18.06.2018

 

 

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