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Gebrochene Geschäftsjahre - Vermögensdeklaration

1 Gesetzliche Grundlage

Nach Art. 72 Abs. 1 StG bemisst sich das steuerbare Vermögen nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht und das Geschäftsvermögen nach Art. 72 Abs. 2 StG nach dem Stand am Ende des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres.

2 Besonderheiten bei gebrochenem Geschäftsjahr

Hat die steuerpflichtige Person in der Zeit vom letzten Geschäftsabschluss (Bilanzstichtag) bis zum Ende der Steuerperiode (31.12. des Kalenderjahres) wesentliche Umschichtungen zwischen Geschäfts- und Privatvermögen vorgenommen, können wegen der unterschiedlichen Vermögensstand-Stichtage Doppel- oder Unterbesteuerungen entstehen. Eine doppelte Besteuerung ergibt sich beispielsweise, wenn via Privatbezug Wertschriften oder Liegenschaften gekauft werden oder wenn eine Geschäftsliegenschaft ins Privatvermögen überführt wird. Unterbesteuerungen können dadurch entstehen, dass Gegenstände des Privatvermögens als Kapitaleinlage in die Unternehmung eingebracht werden. Diese Ungereimtheiten müssen durch entsprechende Korrekturen eliminiert werden.

3 Beispiele

Doppelte Besteuerung

CHF 

Geschäftsabschluss 30.6.200X, Geschäftsvermögen

500'000

Privatbezug für Kauf Obligationen am 30.9.200X

100'000

Privatvermögen 31.12.200X

150'000

Vermögen 31.12.200X (GV CHF 500'000, PV CHF 150'000)

650'000

Da die CHF 100'000 für den Kauf der Obligationen sowohl im GV als auch im PV per 31.12.200X enthalten sind, ist für das steuerbare Vermögen ein Abzug von CHF 100'000 vorzunehmen.

-100'000

Steuerbares Vermögen Steuerperiode 200X

550'000

 

 

Unterbesteuerung

CHF

Geschäftsabschluss 30.6. 200X, Geschäftsvermögen

500'000

Kapitaleinlage aus Verkauf Obligationen am 30.9.200X

100'000

Privatvermögen 31.12.200X

50'000

Vermögen 31.12.200X (GV CHF 500'000, PV CHF 50'000)

550'000

Da die CHF 100'000 für den Verkauf der Obligationen im GV nicht und im PV per 31.12. 200X nicht mehr enthalten sind, ist das steuerbare Vermögen um CHF 100'000 zu erhöhen

+100'000

Steuerbares Vermögen Steuerperiode 200X

650'000

 

 

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