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Abschreibungen und Satzbestimmung bei Geschäftsjahren von weniger als 12 Monaten

1 Abschreibungen

Wenn das Geschäftsjahr weniger als 12 Monate umfasst, erfolgt keine Kürzung der Abschreibungen. Auf dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen können die Abschreibungen so vorgenommen werden, wie wenn das Geschäftsjahr 12 Monate gedauert hätte (Jahresbetrag). Das gilt sowohl für juristische Personen als auch für selbstständig Erwerbstätige. Werden innerhalb eines Kalenderjahres zwei Geschäftsabschlüsse erstellt, die zusammen nicht mehr als 12 Monate umfassen, darf insgesamt nicht mehr als ein Jahresbetrag abgeschrieben werden.

Beispiel:

Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate)

CHF

CHF

Reingewinn vor Abschreibung

 

502'500

Konto Einrichtungen

 

 

Buchwert 1.3.

580'000

 

Anschaffungen

70'000

 

Buchwert 31.12. vor Abschreibungen

650'000

 

25% Abschreibungen nach Art. 4 Abs. 1 Punkt 3 AbV

-162'500

-162'500

Steuerbarer Reingewinn

 

340'000

2 Satzbestimmung

2.1 Selbstständigerwerbende natürliche Personen

2.1.1 Ganzjährige Steuerpflicht

Bei Geschäftsjahren von weniger als 12 Monaten erfolgt bei ganzjähriger Steuerpflicht keine Umrechnung für die Satzbestimmung.

2.1.2 Unterjährige Steuerpflicht

Bei Geschäftsjahren von zwölf oder mehr Monaten erfolgt bei unterjähriger Steuerpflicht keine Umrechnung für die Satzbestimmung.

Bei unterjähriger Steuerpflicht und einem Geschäftsjahr von weniger als 12 Monaten werden die regelmässig fliessenden Erträge und die regelmässig anfallenden Aufwendungen zur Satzbestimmung umgerechnet (Art. 71 Abs. 2 StG bzw. Art. 40 Abs. 3 DBG).
Erhält das Geschäftsergebnis ausserordentliche Bestandteile, werden diese zur Satzbestimmung ausgeklammert. Sind Abschreibungen mit einem Jahresbetrag enthalten, müssen sie bei der Berechnung des satzbestimmenden Reingewinnes ausgeklammert werden. Ebenfalls ausgeklammert werden Sofortabschreibungen, da sie nicht ordentlichen Aufwand darstellen.

Ferner gilt:

  • Ist die Dauer des Geschäftsjahres kürzer als die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht, erfolgt die Umrechnung des ordentlichen Gewinnes aufgrund der Dauer der Steuerpflicht.

Ist die Dauer des Geschäftsjahres länger als die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht, erfolgt die Umrechnung des ordentlichen Gewinnes aufgrund der Dauer des Geschäftsjahres.

Beispiel 1:

CHF

Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate)

 

Reingewinn in 9 Monaten

34'000

- Berücksichtigung enthaltene Abschreibungen (Jahresbetrag)

+16'250

Reingewinn vor Abschreibung in 9 Monaten

50'250

Reingewinn umgerechnet auf 12 Monate

67'000

- Abzüglich Abschreibung (Jahresbetrag)

-16'250

Satzbestimmender Reingewinn

50'750

Beispiel 2

CHF

 Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate)

 

Reingewinn in 9 Monaten

34'000

- Berücksichtigung enthaltene Abschreibungen (Jahresbetrag)

+16'250

- Berücksichtigung a.o. Ertrag

-162'750

 Reingewinn vor Abschreibung in 9 Monaten

50'250

 Verlust in 9 Monaten

-112'500

Verlust umgerechnet auf 12 Monate

-150'000

- Zuzüglich a.o. Ertrag

+162'750

- Abzüglich Abschreibungen

-16'250

Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch)

-3'500

2.1.3 Verrechnung mit übrigem Einkommen

Das Geschäftsergebnis ist mit dem übrigen Einkommen zu verrechnen (steuerbares Einkommen und satzbestimmendes Einkommen). Als Grundsatz gilt, dass nach erfolgter Verrechnung das satzbestimmende Einkommen immer mindestens dem steuerbaren Einkommen entspricht.

Beispiel 1:

CHF

Geschäftsergebnis:

 

Geschäftsjahr 1.9. - 31.12. (4 Monate)

 

Reingewinn in 4 Monaten

20'000

> Berücksichtigung a.o. Ertrag

-25'000

Verlust in 4 Monaten

-5'000

Verlust umgerechnet auf 12 Monate

-15'000

> Zuzüglich a.o. Ertrag

+25'000

Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch)

10'000

Verrechnung:

Einkünfte

Steuerbar

Zum Satz

Geschäftsergebnis

20'000

10'000

Übriges Einkommen

 30'000

45'000

Steuerbares Einkommen rechnerisch

 50'000

55'000

Steuerbares Einkommen effektiv

 50'000

55'000

Beispiel 2:

CHF

Geschäftsergebnis:

 

Geschäftsjahr 1.9. - 31.12. (4 Monate)

 

Reingewinn in 4 Monaten

-50'000

> Berücksichtigung a.o. Ertrag

-18'000

Verlust in 4 Monaten

-68'000

Verlust umgerechnet auf 12 Monate

-204'000

> Zuzüglich a.o. Ertrag

+18'000

Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch)

-186'000

Verrechnung:

Einkünfte

Steuerbar

Zum Satz

Geschäftsergebnis

-50'000

-186'000

Übriges Einkommen

60'000

70'000

Steuerbares Einkommen rechnerisch

10'000

-116'000

Steuerbares Einkommen effektiv

10'000

10'000

Das satzbestimmende Einkommen entspricht immer mindestens dem steuerbaren Einkommen. Besteuert werden hier im Beispiel 2 CHF 10'000 zum Satz von CHF 10'000.

2.2 Juristische Personen

Zur Satzbestimmung werden die ordentlichen Gewinne und Aufwendungen auf ein Jahr umgerechnet (Art. 107 Abs. 2 StG). Erhält das Geschäftsergebnis ausserordentliche Bestandteile, werden diese zur Satzbestimmung ausgeklammert. Ferner bleibt zu beachten, dass das Steuerjahr stets dem Geschäftsjahr entspricht (Art. 107 Abs. 2 StG bzw. (Art. 79 Abs. 2 DBG). Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsjahr muss für die Kantons- und Gemeindesteuer immer eine Umrechnung der ordentlichen Erfolgsbestandteile auf zwölf Monate erfolgen Art. 108 Abs. 3 StG. Wegen des proportionalen Tarifes (Art. 68 DBG) erübrigt sich bei der direkten Bundessteuer eine Umrechnung. Als Grundsatz gilt, dass der satzbestimmende Reingewinn immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn entspricht.

Beispiel 1

CHF

Reingewinn in 9 Monaten

340'000

- Berücksichtigung enthaltene Abschreibung (Jahresbetrag)

+162'500

- Berücksichtigung a.o. Ertrag

-1'627'500

Verlust in 9 Monaten

- 1'125'000

Verlust umgerechnet auf 12 Monate

- 1'500'000

- Zuzüglich ausserordentlicher Ertrag

1'627'500

- Abzüglich Abschreibungen

-162'500

Satzbestimmender Reingewinn rechnerisch

-35'000

 Satzbestimmender Reingewinn effektiv

340'000

Der satzbestimmende Reingewinn entspricht immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn. Besteuert werden hier im Beispiel 1 CHF 340'000 zum Satz von CHF 340'000.

Beispiel 2

CHF

Reingewinn in 9 Monaten

500'000

- Berücksichtigung enthaltene Abschreibung (Jahresbetrag)

+200'000

- Berücksichtigung a.o. Ertrag

-1'800'000

Verlust in 9 Monaten

-1'100'000

Verlust umgerechnet auf 12 Monate

-1'466'666

- Zuzüglich a.o. Ertrag

+1'800'000

- Abzüglich Abschreibungen

-200'000

Satzbestimmender Reingewinn rechnerisch

133'334

Satzbestimmender Reingewinn effektiv

500'000

Der satzbestimmende Reingewinn entspricht immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn. Besteuert werden hier im Beispiel 2 CHF 500'000 zum Satz von CHF 500'000. 

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Fassung vom 28.05.2020

 

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