1 Abschreibungen
Wenn das Geschäftsjahr weniger als 12 Monate umfasst, erfolgt keine Kürzung der Abschreibungen. Auf dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen können die Abschreibungen so vorgenommen werden, wie wenn das Geschäftsjahr 12 Monate gedauert hätte (Jahresbetrag). Das gilt sowohl für juristische Personen als auch für selbstständig Erwerbstätige. Werden innerhalb eines Kalenderjahres zwei Geschäftsabschlüsse erstellt, die zusammen nicht mehr als 12 Monate umfassen, darf insgesamt nicht mehr als ein Jahresbetrag abgeschrieben werden.
Beispiel:
Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate) | CHF | CHF |
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Reingewinn vor Abschreibung |
| 502'500 |
Konto Einrichtungen |
|
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Buchwert 1.3. | 580'000 |
|
Anschaffungen | 70'000 |
|
Buchwert 31.12. vor Abschreibungen | 650'000 |
|
25% Abschreibungen nach Art. 4 Abs. 1 Punkt 3 AbV | -162'500 | -162'500 |
Steuerbarer Reingewinn |
| 340'000 |
2 Satzbestimmung
2.1 Selbstständigerwerbende natürliche Personen
2.1.1 Ganzjährige Steuerpflicht
Bei Geschäftsjahren von weniger als 12 Monaten erfolgt bei ganzjähriger Steuerpflicht keine Umrechnung für die Satzbestimmung.
2.1.2 Unterjährige Steuerpflicht
Bei Geschäftsjahren von zwölf oder mehr Monaten erfolgt bei unterjähriger Steuerpflicht keine Umrechnung für die Satzbestimmung.
Bei unterjähriger Steuerpflicht und einem Geschäftsjahr von weniger als 12 Monaten werden die regelmässig fliessenden Erträge und die regelmässig anfallenden Aufwendungen zur Satzbestimmung umgerechnet (Art. 71 Abs. 2 StG bzw. Art. 40 Abs. 3 DBG).
Erhält das Geschäftsergebnis ausserordentliche Bestandteile, werden diese zur Satzbestimmung ausgeklammert. Sind Abschreibungen mit einem Jahresbetrag enthalten, müssen sie bei der Berechnung des satzbestimmenden Reingewinnes ausgeklammert werden. Ebenfalls ausgeklammert werden Sofortabschreibungen, da sie nicht ordentlichen Aufwand darstellen.
Ferner gilt:
Ist die Dauer des Geschäftsjahres kürzer als die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht, erfolgt die Umrechnung des ordentlichen Gewinnes aufgrund der Dauer der Steuerpflicht.
Ist die Dauer des Geschäftsjahres länger als die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht, erfolgt die Umrechnung des ordentlichen Gewinnes aufgrund der Dauer des Geschäftsjahres.
Beispiel 1: | CHF |
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Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate) |
|
Reingewinn in 9 Monaten | 34'000 |
- Berücksichtigung enthaltene Abschreibungen (Jahresbetrag) | +16'250 |
Reingewinn vor Abschreibung in 9 Monaten | 50'250 |
Reingewinn umgerechnet auf 12 Monate | 67'000 |
- Abzüglich Abschreibung (Jahresbetrag) | -16'250 |
Satzbestimmender Reingewinn | 50'750 |
Beispiel 2 | CHF |
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Geschäftsjahr 1.4. - 31.12. (9 Monate) |
|
Reingewinn in 9 Monaten | 34'000 |
- Berücksichtigung enthaltene Abschreibungen (Jahresbetrag) | +16'250 |
- Berücksichtigung a.o. Ertrag | -162'750 |
Reingewinn vor Abschreibung in 9 Monaten | 50'250 |
Verlust in 9 Monaten | -112'500 |
Verlust umgerechnet auf 12 Monate | -150'000 |
- Zuzüglich a.o. Ertrag | +162'750 |
- Abzüglich Abschreibungen | -16'250 |
Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch) | -3'500 |
2.1.3 Verrechnung mit übrigem Einkommen
Das Geschäftsergebnis ist mit dem übrigen Einkommen zu verrechnen (steuerbares Einkommen und satzbestimmendes Einkommen). Als Grundsatz gilt, dass nach erfolgter Verrechnung das satzbestimmende Einkommen immer mindestens dem steuerbaren Einkommen entspricht.
Beispiel 1: | CHF |
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Geschäftsergebnis: |
|
Geschäftsjahr 1.9. - 31.12. (4 Monate) |
|
Reingewinn in 4 Monaten | 20'000 |
> Berücksichtigung a.o. Ertrag | -25'000 |
Verlust in 4 Monaten | -5'000 |
Verlust umgerechnet auf 12 Monate | -15'000 |
> Zuzüglich a.o. Ertrag | +25'000 |
Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch) | 10'000 |
Verrechnung:
Einkünfte | Steuerbar | Zum Satz |
---|---|---|
Geschäftsergebnis | 20'000 | 10'000 |
Übriges Einkommen | 30'000 | 45'000 |
Steuerbares Einkommen rechnerisch | 50'000 | 55'000 |
Steuerbares Einkommen effektiv | 50'000 | 55'000 |
Beispiel 2: | CHF |
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Geschäftsergebnis: |
|
Geschäftsjahr 1.9. - 31.12. (4 Monate) |
|
Reingewinn in 4 Monaten | -50'000 |
> Berücksichtigung a.o. Ertrag | -18'000 |
Verlust in 4 Monaten | -68'000 |
Verlust umgerechnet auf 12 Monate | -204'000 |
> Zuzüglich a.o. Ertrag | +18'000 |
Satzbestimmender Reingewinn (rechnerisch) | -186'000 |
Verrechnung:
Einkünfte | Steuerbar | Zum Satz |
---|---|---|
Geschäftsergebnis | -50'000 | -186'000 |
Übriges Einkommen | 60'000 | 70'000 |
Steuerbares Einkommen rechnerisch | 10'000 | -116'000 |
Steuerbares Einkommen effektiv | 10'000 | 10'000 |
Das satzbestimmende Einkommen entspricht immer mindestens dem steuerbaren Einkommen. Besteuert werden hier im Beispiel 2 CHF 10'000 zum Satz von CHF 10'000.
2.2 Juristische Personen
Zur Satzbestimmung werden die ordentlichen Gewinne und Aufwendungen auf ein Jahr umgerechnet (Art. 107 Abs. 2 StG). Erhält das Geschäftsergebnis ausserordentliche Bestandteile, werden diese zur Satzbestimmung ausgeklammert. Ferner bleibt zu beachten, dass das Steuerjahr stets dem Geschäftsjahr entspricht (Art. 107 Abs. 2 StG bzw. (Art. 79 Abs. 2 DBG). Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsjahr muss für die Kantons- und Gemeindesteuer immer eine Umrechnung der ordentlichen Erfolgsbestandteile auf zwölf Monate erfolgen Art. 108 Abs. 3 StG. Wegen des proportionalen Tarifes (Art. 68 DBG) erübrigt sich bei der direkten Bundessteuer eine Umrechnung. Als Grundsatz gilt, dass der satzbestimmende Reingewinn immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn entspricht.
Beispiel 1 | CHF |
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Reingewinn in 9 Monaten | 340'000 |
- Berücksichtigung enthaltene Abschreibung (Jahresbetrag) | +162'500 |
- Berücksichtigung a.o. Ertrag | -1'627'500 |
Verlust in 9 Monaten | - 1'125'000 |
Verlust umgerechnet auf 12 Monate | - 1'500'000 |
- Zuzüglich ausserordentlicher Ertrag | 1'627'500 |
- Abzüglich Abschreibungen | -162'500 |
Satzbestimmender Reingewinn rechnerisch | -35'000 |
Satzbestimmender Reingewinn effektiv | 340'000 |
Der satzbestimmende Reingewinn entspricht immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn. Besteuert werden hier im Beispiel 1 CHF 340'000 zum Satz von CHF 340'000.
Beispiel 2 | CHF |
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Reingewinn in 9 Monaten | 500'000 |
- Berücksichtigung enthaltene Abschreibung (Jahresbetrag) | +200'000 |
- Berücksichtigung a.o. Ertrag | -1'800'000 |
Verlust in 9 Monaten | -1'100'000 |
Verlust umgerechnet auf 12 Monate | -1'466'666 |
- Zuzüglich a.o. Ertrag | +1'800'000 |
- Abzüglich Abschreibungen | -200'000 |
Satzbestimmender Reingewinn rechnerisch | 133'334 |
Satzbestimmender Reingewinn effektiv | 500'000 |
Der satzbestimmende Reingewinn entspricht immer mindestens dem steuerbaren Reingewinn. Besteuert werden hier im Beispiel 2 CHF 500'000 zum Satz von CHF 500'000.
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Fassung vom 28.05.2020