Der Regierungsrat des Kantons Bern hat per 1. Januar 2021 eine Totalrevision der Quellensteuerverordnung beschlossen. Die neue Verordnung trägt geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes Rechnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten und Vorgaben der Bundesgesetzgebung umsetzen. Die Fachinformationen zur Quellensteuer wurden entsprechend auf die neue rechtliche Grundlage angepasst.
Untenstehend sind die bisherigen Praxisbeiträge bis und mit 2020 abrufbar:
Praxisbeiträge bis Steuerjahr 2020
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Fassung vom 01.12.2021