Lupensymbol zum Umschalten der Suchleiste

Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen

Bei quellensteuerpflichtigen Personen mit Ansässigkeit im Ausland kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt werden, wenn sich aus der Aktenlage der begründete Verdacht ergibt, dass stossende Verhältnisse zugunsten oder zuungunsten der steuerpflichtigen Person vorliegen (Art. 13 QSV).

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Person aufgrund von mehreren wirtschaftlichen Anknüpfungen in der Schweiz über verschiedene Einkommensbestandteile oder über Vermögen verfügt und dafür teilweise der Quellenbesteuerung (Erwerbsteinkommen) und teilweise der ordentlichen Besteuerung unterliegt. Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung wird bewirkt, dass die Besteuerung gesamtheitlich erfolgt und einerseits sämtliche Einkünfte und Vermögensbestandteile in die Satzbestimmung fliessen sowie andererseits alle steuerlichen Abzüge vollumfänglich berücksichtigt werden können.

____________________
Fassung vom 29.01.2021

Schaltfläche zum Scrollen an den Anfang der Seite