Als Schuldner oder Schuldnerin der steuerbaren Leistung gilt, wer dem Steuerabzug an der Quelle unterliegende Leistungen erbringt wie insbesondere
Arbeitgebende
Versicherer
Organisatoren von Veranstaltungen (Veranstalter)
Zinsschuldner oder Zinsschuldnerinnen von grund- oder faustpfandgesicherten Forderungen
Juristische Personen
Vorsorgeeinrichtungen
Haftpflichtige Dritte
Schuldner und Schuldnerinnen der steuerbaren Leistung können nur natürliche oder juristische Personen sein, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt bzw. ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung oder eine Betriebsstätte in der Schweiz haben.
Als Schuldner oder Schuldnerin der steuerbaren Leistung gelten neben dem formellen Arbeitgebenden auch sogenannte wirtschaftliche oder faktische Arbeitgebende (Merkblatt Q 13).
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Fassung vom 23.12.2020