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Hypothekargläubiger

Im Ausland wohnhafte Gläubigerinnen, Gläubiger, Nutzniesserinnen oder Nutzniesser von Forderungen, für die ein Pfandrecht an einem bernischen Grundstück oder an einer bernischen Grundpfandforderung besteht, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuerpflichtig. Die Quellensteuerpflicht setzt voraus, dass der Zinsschuldner seinen Sitz oder seine Betriebsstätte bzw. seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Quellensteuer beträgt 21% der Bruttoeinkünfte.

Weitere Informationen können dem Merkblatt Q8 entnommen werden.

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Fassung vom 23.12.2020

 

 

 

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