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Privilegierter Liquidationsgewinn bei Überhang Privataufwand

(Anwendung Art. 43a StG / 37b DBG)

Der Gesetzgeber will mit der privilegierten Besteuerung von Liquidationsgewinnen Personen im Zeitpunkt der Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit steuerlich entlasten. Im Sinne des Gesetzgebers soll die Privilegierung immer zu einer milderen Besteuerung führen.

Beim Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Liquidationsjahr und im Vorjahr wird der einbezahlte Betrag deshalb bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens der Steuerperiode in erster Linie vom übrigen, nicht gesondert besteuerten Einkommen in Abzug gebracht. Kann dabei nicht der gesamte Einkaufsbetrag angerechnet werden, so reduziert dieser Überhang den Liquidationsgewinn (vgl. Kreisschreiben Nr. 28 der ESTV, Ziff. 4).

Ein allfälliger Überhang aus sonstigem Privataufwand wird ebenfalls angerechnet. Die Anrechnung erfolgt auf Stufe des steuerbaren Einkommens.

Beispiel 1

Steuererklärung
(CHF)

Einkommen
(gesamt)

Einkommen
(ordentlich)

Liq. Gewinn

Ord. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

10'000

 10'000

 

Liquidationsgewinn

60'000

0

 60'000

AHV - Rente

15'000

 15'000

 

Ertrag aus beweglichem Vermögen

500

500

 

Liegenschaftsunterhalt

-60'000

-60'000

 

Total Einkünfte

25'500

-34'500

 

Schuldzinsen

15'000

15'000

 

Total Versicherungsprämien und Zinsen Sparkapitalien

3'400

3'400

 

Total Aufwendungen und allgemeine Abzüge

18'400

18'400

 

Reineinkommen

7'100

-52'900

 

Total persönliche Abzüge/Sozialabzüge

7'300

7'300

 

Steuerbares Einkommen

-200

-60'200

-60'000

Berücksichtigung steuerbares Einkommen:

Liquidationsgewinn

 

 

60'000

Steuerbares Einkommen

 

 

-60'200

Steuerbarer Liquidationsgewinn

 

 

0

 

 

Beispiel 2

Steuererklärung
(CHF)

Einkommen
(gesamt)

Einkommen
(ordentlich)

Liq. Gewinn

Ord. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

50'000

50'000

 

Liquidationsgewinn

30'000

0

30'000

AHV - Rente

15'000

15'000

 

Ertrag aus beweglichem Vermögen

500

500

 

Liegenschaftsunterhalt

-60'000

-60'000

 

Total Einkünfte

35'500

5'500

 

Schuldzinsen

15'000 

15'000

 

Total Versicherungsprämien und Zinsen Sparkapitalien

3'400

3'400

 

Total Aufwendungen und allgemeine Abzüge

18'400

18'400

 

Reineinkommen

17'100

-12'900

 

Total persönliche Abzüge/Sozialabzüge

7'300

7'300

 

Steuerbares Einkommen 

9'800

-20'200

30'000

Berücksichtigung steuerbares Einkommen:

Liquidationsgewinn

 

 

30'000

Steuerbares Einkommen

 

 

-20'200

Steuerbarer Liquidationsgewinn

 

 

9'800

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Fassung vom 27.09.2012

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