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Vorsorgeleistungen aus früherem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis

Im Ausland wohnhafte Personen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgebenden mit privatrechtlicher Stellung Kapitalleistungen, Pensionen, Ruhegehälter oder andere Vergütungen von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Bern erhalten, sind für diese Leistungen steuerpflichtig. Die Quellensteuer beträgt für wiederkehrende Leistungen (Renten) 10% und für Kapitalleistungen je nach deren Höhe und je nach Zivilstand der quellensteuerpflichtigen Person zwischen 7% und 9,6% der Bruttoeinkünfte.

Weitere Informationen können dem Merkblatt Q6 entnommen werden.

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Fassung vom 23.12.2020

 

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