Im Ausland wohnhafte Personen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgebenden mit privatrechtlicher Stellung Kapitalleistungen, Pensionen, Ruhegehälter oder andere Vergütungen von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Bern erhalten, sind für diese Leistungen steuerpflichtig. Die Quellensteuer beträgt für wiederkehrende Leistungen (Renten) 10% und für Kapitalleistungen je nach deren Höhe und je nach Zivilstand der quellensteuerpflichtigen Person zwischen 7% und 9,6% der Bruttoeinkünfte.
Weitere Informationen können dem Merkblatt Q6 entnommen werden.
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Fassung vom 23.12.2020