1 Berufskosten und Bewertung von Naturalbezügen
Die Teilpauschalen für Berufskosten haben im Steuerjahr 2015 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr erfahren. Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen haben sich ebenfalls keine Anpassungen ergeben. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.
2 Höhere Beiträge an Säule 3a
Im 2015 durften höhere Beiträge an die Säule 3a geleistet werden. Bei Steuerpflichtigen mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) lag der Maximalbeitrag bei CHF 6 768. Steuerpflichtige ohne 2. Säule durften bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 33 840 einzahlen. Die bis zum Maximalbetrag geleisteten Beiträge sind steuerlich abziehbar.
3 Anpassung Eigenmietwerte
Die Steuerverwaltung hat im Frühling 2015 über die Anpassung der Eigenmietwerte an die aktuellen Marktverhältnisse informiert (generelle Mietwertanpassung 2015). Die neuen Eigenmietwerte wurden den betroffenen Personen im ersten Halbjahr 2015 individuell mitgeteilt und gelten nun erstmals für das Steuerjahr 2015 (Steuererklärung 2015).
Die (neuen) Eigenmietwerte sind in der Steuererklärung bereits eingesetzt. Wer mit dem (neuen) Eigenmietwert nicht einverstanden ist, kann gegen die Veranlagungsverfügung für das Steuerjahr 2015 Einsprache erheben. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind diesbezüglich noch keine Hinweise oder Korrekturen anzubringen. Die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Mietwertanpassung 2015 sind in einer Sonderausgabe des info aufgeführt.
4 Im Steuerjahr 2015 gültige Abzüge
Die Abzüge 2015 sind
aufgeführt.
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Fassung vom 24.11.2015