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Vermögensentwicklung

Die Steuerverwaltung misst der Vermögensentwicklung eine erhöhte Bedeutung zu. Eine Veranlagung kann nur getroffen werden, sofern die Vermögensentwicklung im Einklang mit dem Einkommen steht. Nimmt das Vermögen einer steuerpflichtigen Person im Vergleich zur vorherigen Steuerperiode in einem Umfang zu, der aufgrund des deklarierten Einkommens nicht begründet werden kann, wird die Veranlagung näher geprüft.
 

 

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