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Berufskleidung

1 Was sind Berufskleider bzw. Dienstkleider?

Als Berufskleider gelten beispielsweise Schutzkleidung, Überkleider, Spezialschuhe, Uniformen.

Nicht als Berufskleidung gilt die sogenannte repräsentative Kleidung. Bei dieser fehlt der ausschliessliche Bezug zur Erwerbstätigkeit. Diese Kleidung ist üblicherweise auch unabhängig von der Erwerbstätigkeit nutzbar. Repräsentative Kleidung ist beispielsweise jede Form der Businessbekleidung, wie sie bei Tätigkeiten in Banken, Kanzleien, Versicherungen etc. üblich ist. 

2 Steuerliche Behandlung der Kosten für Berufskleidung

Selbst getragene Kosten für Berufskleider können als übrige Berufskosten abgezogen werden.

3 Deklaration auf dem Lohnausweis

Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Berufskleidung gratis ab, erfolgt keine Deklaration auf dem Lohnausweis. Erstattet der Arbeitgeber die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Berufskleidung, ist der Betrag unter Ziffer 13.2 im Lohnausweis zu deklarieren. Der Steuerpflichtige kann in beiden Fällen keine Kosten für Berufskleidung in seiner Steuererklärung geltend machen.

Zahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung für repräsentative Kleidung, ist diese Entschädigung als Lohnbestandteil unter Ziffer 1 des Lohnausweises zu deklarieren. Da es sich nicht um Berufsbekleidung handelt, kann in der Steuererklärung kein Abzug geltend gemacht werden.

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Fassung vom 01.07.2019

 

  

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