Einkünfte oder Vermögenswerte in ausländischer Währung sind in der Steuererklärung von Privatpersonen in Schweizer Franken anzugeben. Wenn Sie Ihre Steuererklärung online erledigen, haben Sie die Möglichkeit, die meisten Einkünfte oder Vermögenswerte (z. B. Dividenden oder Wertpapiere) direkt in ausländischer Währung zu erfassen und diese werden dann automatisch umgerechnet.
Füllen Sie die Steuererklärung nicht online aus oder bietet TaxMe-Online für bestimmte ausländische Einkünfte oder Vermögenswerte (z. B. ausländische Renten oder Grundstücke) keine automatische Umrechnung an, sind die nachfolgenden Umrechnungskurse anzuwenden.
Für die Steuererklärung 2024
| Kurs per 31.12. | ||
---|---|---|---|
| Euro | US Dollar | andere Währungen |
ausländische Vermögenswerte z.B.
| 0.9384 CHF | 0.9062 CHF | Devisen-Banknoten (Spalte "freie Devise") |
| Jahresmittelkurs | ||
| Euro | US Dollar | andere Währungen |
regelmässige ausländische Einkommen, Erträge, Aufwendungen z.B.
| 0.9523 CHF | 0.8801 CHF | |
| Kurs am Tag des Zuflusses (Stichtag) | ||
| Euro | US Dollar | andere Währungen |
einmalige ausländische Einkünfte z.B.
| verwenden Sie die Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung, um den massgeblichen Umrechnungskurs zu ermitteln: ICTax - Income & Capital Taxes (admin.ch) |
Die oben aufgeführten Umrechnungskurse können auch für unterjährige Steuererklärungen des folgenden Steuerjahres (Todesfall, Wegzug ins Ausland) verwendet werden.
Die Kurslisten für vorangegangene Steuerjahre finden Sie auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung:
Weitere Informationen:
Umrechnungskurse für die Buchhaltung von juristischen Personen siehe Seite 3 WL 2023 Juristische Personen
Fassung vom Jan 6, 2025