Lupensymbol zum Umschalten der Suchleiste

Aktionärsgehalt - Beurteilungsrichtlinien

1 Allgemeines zur verdeckten Gewinnausschüttung

Zu den verdeckten Gewinnausschüttungen, die sich beidseitig steuerlich auswirken und die zu Lasten der Erfolgsrechnung gehen, sind auch übersetzte Gehälter der Gesellschaft an mitarbeitende Beteiligte zu zählen. Der geschäftsmäßig begründete Wert der Arbeitsleistung entspricht dem Betrag, den die Unternehmung für die gleiche Leistung unter den gleichen Verhältnissen einem Unbeteiligten vergüten müsste.

Beim übersetzten Anteil des Gehalts handelt es sich um geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand, weshalb er dem Gewinn der Gesellschaft zuzurechnen ist. Der Empfänger hat den übersetzten Anteil (die geldwerte Leistung) als Ertrag aus Beteiligung zu versteuern.

2 Bestandteile des Aktionärsgehaltes

Das Aktionärsgehalt setzt sich aus einem Grundsalär und einem Erfolgsanteil (Bonus) zusammen. Der Bonus kann nur unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt werden, ist aber nicht abhängig von Dividendenausschüttungen.

2.1 Grundsalär

Das Grundsalär stellt ein angemessenes Arbeitsentgelt dar, welches einem unabhängigen Dritten (ohne vermögensrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft) für die gleiche Tätigkeit bezahlt werden müsste. Das Grundsalär enthält keine Leistungs- oder Gewinnanteilskomponenten, berücksichtigt aber Personal-, Umsatz- und Produkteverantwortung. Die Festsetzung des Grundsalärs erfolgt in Zusammenarbeit mit der steuerpflichtigen Person.

  • Das Grundsalär beträgt 2/3 des gesamten Aktionärsgehalts.

2.2 Erfolgsanteil (Bonus)

Der Erfolgsanteil stellt den "unternehmerischen" Bestandteil des Aktionärsgehalts dar. Der Bonus kann bis zu 2/3 des nach Abzug des Grundsalärs verfügbaren Reingewinnes betragen, höchstens aber 50 % des Grundsalärs (1/3 des gesamten Aktionärsgehalts). Ein Erfolgsanteil darf nur aus laufenden Gewinnen ausgerichtet werden.

3 Dividende

Das Aktionärsgehalt (Grundsalär und Erfolgsanteil) ist nicht an Dividendenausschüttungen gebunden.

4 Beispiel

 

CHF

 

Reingewinn vor Abzug der Aktionärsgehälter

480'000

 

abzüglich Grundsalär

-300'000

 

Reingewinn nach Grundsalär

180'000

 

 

 

 

Maximaler Bonus: 1. Prüfung

120'000

2/3 vom Reingewinn nach Grundsalär

Maximaler Bonus: 2. Prüfung

150'000

50 % des Grundsalärs

Massgebender Maximalbonus (tieferer Betrag)

120'000

 

Maximales Aktionärsgehalt

420'000

 

 

Schaltfläche zum Scrollen an den Anfang der Seite