1 Allgemeines zur verdeckten Gewinnausschüttung
Zu den verdeckten Gewinnausschüttungen, die sich beidseitig steuerlich auswirken und die zu Lasten der Erfolgsrechnung gehen, sind auch übersetzte Gehälter der Gesellschaft an mitarbeitende Beteiligte zu zählen. Der geschäftsmäßig begründete Wert der Arbeitsleistung entspricht dem Betrag, den die Unternehmung für die gleiche Leistung unter den gleichen Verhältnissen einem Unbeteiligten vergüten müsste.
Beim übersetzten Anteil des Gehalts handelt es sich um geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand, weshalb er dem Gewinn der Gesellschaft zuzurechnen ist. Der Empfänger hat den übersetzten Anteil (die geldwerte Leistung) als Ertrag aus Beteiligung zu versteuern.
2 Bestandteile des Aktionärsgehaltes
Das Aktionärsgehalt setzt sich aus einem Grundsalär und einem Erfolgsanteil (Bonus) zusammen. Der Bonus kann nur unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt werden, ist aber nicht abhängig von Dividendenausschüttungen.
2.1 Grundsalär
Das Grundsalär stellt ein angemessenes Arbeitsentgelt dar, welches einem unabhängigen Dritten (ohne vermögensrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft) für die gleiche Tätigkeit bezahlt werden müsste. Das Grundsalär enthält keine Leistungs- oder Gewinnanteilskomponenten, berücksichtigt aber Personal-, Umsatz- und Produkteverantwortung. Die Festsetzung des Grundsalärs erfolgt in Zusammenarbeit mit der steuerpflichtigen Person.
Das Grundsalär beträgt 2/3 des gesamten Aktionärsgehalts.
2.2 Erfolgsanteil (Bonus)
Der Erfolgsanteil stellt den "unternehmerischen" Bestandteil des Aktionärsgehalts dar. Der Bonus kann bis zu 2/3 des nach Abzug des Grundsalärs verfügbaren Reingewinnes betragen, höchstens aber 50 % des Grundsalärs (1/3 des gesamten Aktionärsgehalts). Ein Erfolgsanteil darf nur aus laufenden Gewinnen ausgerichtet werden.
3 Dividende
Das Aktionärsgehalt (Grundsalär und Erfolgsanteil) ist nicht an Dividendenausschüttungen gebunden.
4 Beispiel
| CHF |
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Reingewinn vor Abzug der Aktionärsgehälter | 480'000 |
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abzüglich Grundsalär | -300'000 |
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Reingewinn nach Grundsalär | 180'000 |
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Maximaler Bonus: 1. Prüfung | 120'000 | 2/3 vom Reingewinn nach Grundsalär |
Maximaler Bonus: 2. Prüfung | 150'000 | 50 % des Grundsalärs |
Massgebender Maximalbonus (tieferer Betrag) | 120'000 |
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Maximales Aktionärsgehalt | 420'000 |
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