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Coronavirus-Krise - Überblick über die Auswirkungen auf die Besteuerung

Das Coronavirus (Corona, Covid-19) hat weitreichende Folgen für unseren Alltag. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat für das Steuerjahr 2020 die untenstehenden Praxishinweise publiziert. Da die besondere Situation im Steuerjahr 2021 sehr ähnlich geblieben ist, gelten diese unverändert auch für das Steuerjahr 2021. Anfang dieses Jahres hat sich die Situation nun weitestgehend normalisiert. Für das Steuerjahr 2022 gelten wieder die ordentlichen Regeln -  vorbehalten bleibt eine Neubeurteilung aufgrund zukünftiger Massnahmen des Bundes.

Coronavirus-Krise - Auswirkungen auf den Lohnausweis
Coronavirus-Krise - Auswirkungen auf Berufskosten

Die steuerliche Beurteilung von Fragen im Zusammenhang mit selbstständiger Erwerbstätigkeit und juristischen Personen finden Sie hier:

Coronavirus-Krise - Auswirkungen auf Unternehmen

Die Steuerverwaltung verfolgt die weiteren Entwicklungen und wird allfällige Anpassungen auf dieser Website kommunizieren.

Die aktuellen Massnahmen des Bundes und des Kantons Bern finden Sie hier:

Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen des Bundes
Coronavirus-Website des Kantons Bern

Das erste Massnahmenpaket und die damals beschlossenen Entlastungsmassnahmen im Steuerbereich sowie dazugehörige Fragen und Antworten finden Sie hier:

Massnahmenpaket des Kantons Bern mit Verordnung vom 20.03.2020
Ursprüngliche Entlastungsmassnahmen im Jahr 2020 im Steuerbereich
Fragen und Antworten zu den Entlastungsmassnahmen 2020 im Steuerbereich

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Fassung vom 02.08.2022

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