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Obligationen, Kassenscheine

Gewöhnliche Obligationen werden zum Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zum Nennwert zurückbezahlt. Während der Laufzeit werden periodisch Zinsen ausbezahlt. Wenn der Obligationenschuldner ein Inländer ist, muss auf den Zinsen die Verrechnungssteuer entrichtet werden (Art. 4 VStG). Kassenscheine sind gewöhnliche Obligationen.

Ein bei vorzeitiger Rückzahlung bezahltes Agio unterliegt der Einkommens- und bei inländischen Obligationen auch der Verrechnungssteuer. Sofern das Emissionsdisagio nicht mehr als 0,5% pro Jahr Laufzeit ausmacht, wird die Verrechnungssteuer nicht erhoben (siehe Kreisschreiben Nr. 4 vom 12. April 1999).

 

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