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Steuergesetzrevision 2016

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 9. September 2015 in zweiter Lesung eine Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2016 beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Begrenzung des Abzugs der Fahrkosten für den Arbeitsweg auf 6'700 Franken;
  • Einführung eines allgemeinen Abzugs für die Kosten der Aus- und Weiterbildung bis 12'000 Franken;
  • Präzisierung der Vermögenssteuerbremse hinsichtlich des massgeblichen Vermögensertrags;
  • Erhöhung des Abzugs für die Kosten der Kinderdrittbetreuung von 3'100 auf CHF 8'000 Franken;
  • Pflicht zur Deklaration des Steuerwertes von laufenden Leibrenten;
  • Erhöhung der Freigrenze für Gewinne von Vereinen und übrigen JP auf 20'000 Franken;
  • Einschränkung der Öffentlichkeit des Steuerregisters;
  • Publikation einer Liste der steuerbefreiten juristischen Personen;
  • Neuregelung der Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht (in Kraft per 01.01.2017);
  • Befreiung der Gewinne juristischer Personen mit ideellen Zwecken bis zum Betrag von 20'000 Franken
    (In Kraft per 01.01.2018).

Um der geplanten Revision des Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III nicht vorzugreifen, beinhaltet die Teilrevision - mit Ausnahme der Erhöhung des Abzugs der Kosten der Kinderdrittbetreuung - noch keine standortpolitischen Massnahmen.

Weitere Informationen:

Änderungserlass vom 09.09.2015
Erläuterungen zur Steuergesetzrevision 2016
Vortrag des Regierungsrats an den Grossen Rat

 

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Fassung vom 16.03.2018

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