Steuergesetzrevision 2024
14.09.2022 – Verabschiedung des Steuergesetzes in erster Lesung
Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2022 in erster Lesung eine Teilrevision des Steuergesetzes beschlossen. Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Grosse Rat in erster Linie die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt und der maximale Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung wird von 12‘000 Franken auf 16‘000 Franken erhöht. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Grosse Rat bewusst, da Entlastungen künftig primär über eine Senkung der kantonalen Steueranlage erfolgen sollen.
05.05.2022 - Zustimmung zur steuerlichen Vereinheitlichung von Solaranlagen
Die Gesetzesrevision sieht diverse steuerliche Förderungen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen vor. So sollen neu sämtliche Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung ausgenommen werden, und es ist in allen Fällen auf eine Erhöhung des Eigenmietwertes zu verzichten. Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei (so genanntes «Nettoprinzip»), weshalb bei kleinen Anlagen auf eine Einkommensbesteuerung verzichtet werden kann. Die Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar – und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden. Zur vorgeschlagenen Vereinheitlichung und Förderung von Energiesparmassnahmen gab es breite Unterstützung im Rahmen der Vernehmlassung.
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilung vom 5. Mai 2022
21.10.2021 - Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Regierungsrat bewusst.
Weiterführende Informationen:
Medienmitteilung vom 21. Oktober 2021
Vortrag für die Vernehmlassung
Synopse für die Vernehmlassung
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Fassung vom 14.10.2022