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Vorsorgeleistungen aus früherem öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis

Im Ausland wohnhafte Personen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgebenden mit öffentlich-rechtlicher Stellung Kapitalleistungen, Pensionen, Ruhegehälter oder andere Vergütungen von Arbeitgebenden oder Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Bern erhalten, sind für diese Leistungen steuerpflichtig. Die Quellensteuer beträgt für wiederkehrende Leistungen (Renten) 10% und für Kapitalleistungen je nach deren Höhe und je nach Zivilstand der quellensteuerpflichtigen Person zwischen 7% und 9,6% der Bruttoeinkünfte.

Weitere Informationen können dem Merkblatt Q5  entnommen werden.

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Fassung vom 23.12.2020 

                       

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