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Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2021

1 Höhere Beiträge an die Säule 3a

Der Maximalbetrag 2021 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6'883 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'416.

Weiterführende Informationen:

Rundschreiben der ESTV vom 22. Oktober 2020

Abzüge auf einen Blick 

2 Höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern

Der Grosse Rat hat im Rahmen der Steuergesetzrevision 2021 beschlossen, die Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern ab dem Steuerjahr 2021 von 8‘000 auf 12'000 Franken zu erhöhen. 

3 Auswirkungen der Coronavirus-Krise

Die Coronavirus-Krise ist noch nicht vorbei. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern prüft die Situation laufend und publiziert Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis im nachfolgenden TaxInfo-Beitrag.

Coronavirus-Krise - Überblick über die Auswirkungen auf die Besteuerung

Während der Notsituation im Frühjahr 2020 hat der Regierungsrat den Verzugszins für das Steuerjahr 2020 auf 0% gesenkt. Bitte beachten Sie, dass für Forderungen des Steuerjahres 2021 wieder ein Verzugszins für die verspätete Zahlung Ihrer Ratenrechnungen und Schlussabrechnungen von 3% gilt.

4 Neue kantonale Steueranlage

Der Grosse Rat hat für das Steuerjahr 2021 je eine separate Steueranlage für natürliche und für juristische Personen beschlossen. Grundlage ist der geänderte Artikel 2 Absatz 3a des Steuergesetzes (StG). Die Steueranlage beträgt neu 3,025 für natürliche Personen und 2,820 für juristische Personen.

Weitergehende Informationen:

Kantonale Steueranlage in früheren Jahren

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Fassung vom 18.01.2021

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