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Neuerungen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023

Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023 sind die nachfolgenden Neuerungen zu berücksichtigen.

1 Erhöhung Beiträge an die Säule 3a

Die Maximalbeträge an die Säule 3a wurden für das Steuerjahr 2023 angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7’056 Franken (bisher 6’883) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 35’280 Franken (bisher 34’416) für Personen ohne 2. Säule.

Weiterführende Informationen:

Webseite Zinssätze Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer.

Abzüge auf einen Blick

2 Anpassungen nur bei der direkten Bundessteuer

2.1 Ausgleich kalte Progression

Bei der direkten Bundessteuer ändern per Steuerjahr 2023 die Tarife und Abzüge, da die Folgen der sog. kalten Progression ausgeglichen werden. So wird beispielsweise der Maximalabzug der Fahrkosten von bisher CHF 3'000 auf CHF 3'200 erhöht. Alle konkreten Änderungen sind im untenstehenden Rundschreiben der ESTV vom 21.09.2022 dargestellt (Link).

Diese Anpassungen betreffen im Steuerjahr 2023 nur die direkte Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt eine Anpassung dann für das Steuerjahr 2024.

Weiterführende Informationen:

Rundschreiben "Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer 2023"

Abzüge auf einen Blick

2.2 Erhöhung Abzug für Kinderdrittbetreuung

Bei der direkten Bundessteuer können die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern künftig im Umfang von maximal 25'000 Franken pro Kind und Jahr abgezogen werden. Bisher lag der maximale Abzug bei 10'100 Franken pro Kind und Jahr. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Abzugs bleiben unverändert.

Weiterführende Informationen:

Abzüge auf einen Blick

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Fassung vom 14.12.2023

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