Die Arbeitslosenversicherung erbringt folgende stets voll steuerbare Leistungen:
Arbeitslosenentschädigung: Entschädigung des Einkommensausfalles wegen Arbeitslosigkeit
Kurzarbeitsentschädigung: Ersatz von Lohnkosten während vorübergehender, wirtschaftlich bedingter Beschäftigungseinbrüchen
Schlechtwetterentschädigung: Ersatz von Lohnkosten bei wetterbedingten Arbeitsausfällen in bestimmten Erwerbszweigen wie der Baubranche
Insolvenzentschädigung: Ersatz von Einkommensausfällen wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers bei Konkurs durch Bezahlung des Lohnes während der Kündigungsfrist