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Steuerstrategie - Grundlagen und Ziele bis 2022

Steuerstrategie des Kantons Bern

25.11.2018 Steuergesetzrevision 2019 findet keine Mehrheit 

Am 25. November 2018 hat das bernische Stimmvolk die Steuergesetzrevision 2019 mit 53.6 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Steuergesetzrevision 2019 hatte primär Entlastungen bei der Gewinnsteuer gemäss der ersten Etappe der «Steuerstrategie 2019-2022» zum Inhalt. Die Gewinnsteuerbelastung kann somit nicht wie in der «Steuerstrategie 2019-2022» geplant gesenkt werden und bleibt auf dem heutigen Stand von 21.64 Prozent. 

25.08.2016 Regierungsrat verabschiedet Bericht zur Steuerstrategie

Der Regierungsrat hat parallel zum Voranschlag 2017 seinen Bericht zur Steuerstrategie des Kantons Bern zuhanden der Novembersession des Grossen Rates verabschiedet. Im letzten Herbst wurde zum Bericht eine Vernehmlassung durchgeführt, wobei eine Mehrheit der Teilnehmenden die drei darin vorgestellten Massnahmen begrüsst hat.

Hingegen hat sich die vorgeschlagene Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer zur teilweisen Finanzierung der Mindereinnahmen als politisch chancenlos erwiesen. Der Regierungsrat anerkennt die geäusserten Bedenken und trägt diesen Rechnung, indem er im jetzt verabschiedeten Bericht keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer vorschlägt.

Mit Blick auf die von den Eidg. Räten in der vergangenen Junisession verabschiedete Unternehmenssteuerreform III (USR III) bildet der Schwerpunkt der Steuerstrategie die Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 21.6 auf 16.37 Prozent. Die übrigen Massnahmen - Senkung des Kapitalsteuersatzes von 0.3 auf 0.1 Promille sowie Erhöhung des Drittbetreuungsabzuges bei den natürlichen Personen auf 10'100 Franken - bleiben gegenüber der Vernehmlassung unverändert.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 25. August 2016

Steuerstrategie des Kantons Bern
Beilage zur Steuerstrategie - Expertenbericht
Beilage zur Steuerstrategie - Anpassung Motorfahrzeugsteuern

10.03.2016 Verändertes Umfeld erfordert finanz- und steuerpolitische Gesamtbeurteilung

Die Stossrichtung der Steuerstrategie der Regierungsrates - Senkung der Unternehmenssteuern sowie höhere Abzüge für Drittbetreuung - wurde in der Vernehmlassung von einer Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt. Aus drei Gründen bestehen allerdings Unsicherheiten bei der Finanzierung dieser Massnahmen. Kritisiert wurde die vorgeschlagene Anhebung der Motorfahrzeugsteuer auf den schweizerischen Durchschnitt. Dann hat der Grosse Rat inzwischen die in der Strategie vorgesehene allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke zurückgewiesen. Weiter stellen der konjunkturelle Trend sowie Mehrausgaben im Gesundheitswesen und im Sozial-, Alters- und Langzeitbereich die Finanzierung der Massnahmen zusätzlich in Frage. Damit eine finanzpolitische Gesamtbeurteilung vorgenommen werden kann, wird die Steuerstrategie dem Grossen Rat nicht wie vorgesehen im Juni, sondern zusammen mit der Finanzplanung 2017-2020 im November zur Beratung vorgelegt.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 10. März 2016

17.09.2015 Steuerstrategie zur Steigerung der Standortattraktivität

Eine neue Steuerstrategie soll dazu beitragen, dass der Kanton Bern ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt. Der Regierungsrat hat heute seinen Bericht an den Grossen Rat zur Steuerstrategie in die Vernehmlassung geschickt, der den gesamten Steuerbereich sowie die Stellung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb umfassend darstellt. Gezielte Massnahmen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen im Kanton auch in Zukunft attraktive Bedingungen vorfinden.

Bei den juristischen Personen schlägt der Regierungsrat vor, den maximalen Gewinnsteuersatz zwischen 2018 und 2021 gestaffelt zu senken sowie den ordentlichen Kapitalsteuertarif ab 2018 herabzusetzen.

Bei den natürlichen Personen soll der Abzug für die Drittbetreuungskosten deutlich angehoben werden. Der Regierungsrat stützt sich dabei insbesondere auf die erwarteten Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Der Bericht soll voraussichtlich in der Junisession 2016 dem Grossen Rat zur Kenntnisname gebracht werden. Umgesetzt werden soll die Steuerstrategie mit einer Steuergesetzrevision 2018.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung vom 17. September 2015

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Fassung vom 14.12.2023

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